Kanton Aargau: 45-Jähriger versteckte sich auf Klo vor Zug-Personal

    Samantha Reimer
    Samantha Reimer

    Lenzburg,

    Ein 45-jähriger Mann hat sich mehrmals auf einer Zugtoilette versteckt, um sich vor dem Ticketkontrolleur zu verstecken. Nun flog sein Schwindel auf.

    SBB WC
    Ein WC in einem Zug der SBB. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein 45-jähriger Mann versteckte sich auf einer Zugtoilette - mehrmals.
    • Der Grund: Er wollte kein Geld für die Zugtickets ausgeben.

    Ein 45-jähriger Mann hat sich mehrmals erfolgreich vor den Augen des Fahrpersonals versteckt, um einer Ticketkontrolle zu entkommen. Sein bevorzugter Unterschlupf war die Zugtoilette.

    Doch im Mai 2023 wurde der Mann dann schliesslich vom Fahrpersonal erwischt. Das berichtet «Argovia Today».

    Täter versteckt sich auf Toilette

    Öffentliche Verkehrsmittel können ins Geld gehen. Um diese Kosten zu umgehen, hatte der 45-Jährige eine scheinbar clevere Idee. Anstatt in einem überfüllten Viererabteil Platz zu nehmen, zog er es vor, seine Reisen auf der Zugtoilette zu verbringen.

    Nicht etwa, um den Pendlern während der Stosszeiten aus dem Weg zu gehen. Sondern um sich vor dem Personal zu verstecken.

    Sind Sie im ÖV auch schon einmal schwarz gefahren?

    Auf seiner Fahrt Ende Mai versuchte er laut «Argovia Today» gleich zweimal einer Kontrolle auszuweichen. Bei seiner ersten Fahrt gelang ihm das noch problemlos, bei seiner zweiten Fahrt jedoch wurde er geschnappt.

    Wechsel des Verstecks bringt keine Rettung

    Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau wechselte er bei seiner zweiten Tagesfahrt von Lenzburg nach Hendschiken seinen Versteckort. Hier versuchte er, sich in einem anderen Zugwaggon zu verbergen.

    Doch das Personal beobachtete ihn und erstattete Anzeige. Es stellte sich heraus, dass der Täter innerhalb eines Monats mindestens fünf verschiedene Strecken ohne Ticket befahren hatte.

    Die Staatsanwaltschaft hat den Mann nun wegen mehrfachen Erschleichens einer Leistung sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz verurteilt. Die Strafe: eine Busse von 600 Franken plus Gebühren in Höhe von 500 Franken.

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