Am 4. August stürzte eine Maschine der Ju Air ab. Nun wurde aufgrund der gefundenen Mängel ein Flugverbot für die beiden verbliebenen Ju-52 ausgesprochen.
Korrosionen im Bereich des Flügelanschlusses der Ju Air.
Korrosionen im Bereich des Flügelanschlusses der abgestürzten Ju Air. - Sust
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Das Wichtigste in Kürze

  • An der abgestürzten «Tante Ju» wurden zahlreiche Risse und Korrosionen gefunden.
  • Per sofort gilt darum für die zwei verbliebenen Ju-52 der Ju Air ein Flugverbot.

Am 4. August 2018 starben beim Absturz der «Tante Ju» 20 Personen. Am 17. August nahm die Fluggesellschaft Ju Air schliesslich den Flugbetrieb der beiden verbliebenen Maschinen der Ju-52 wieder auf.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nun aber per sofort ein vorläufiges Flugverbot für die beiden in Dübendorf ZH stationierten Ju-52 der Ju-Air ausgesprochen. Beide Flugzeuge entsprechen altersmässig und von den Betriebsstunden her der verunglückten Maschine.

Ju Air.
Die Risszone am unteren Holmrohr des linken Flügels der abgestürzten Ju Air.
Ausgeprägte Alterungsschädigungen an einem Schlauch der Ju Air.
Ausgeprägte Alterungsschädigungen an einem Schlauch.
Morscher Holzboden (gelb markierte Zone) und Korrosionsschäden (rote Pfeile) bei der Ju Air.
Morscher Holzboden (gelb markierte Zone) und Korrosionsschäden (rote Pfeile).
Der Pfeil zeigt auf die Zone mit Rissen im Holmrohr an der Ju Air.
Der Pfeil zeigt auf die Zone mit Rissen im Holmrohr.

Risse und Korrosionen

Die Untersuchung des Wracks der am 4. August abgestürzten Ju-52 habe schwerwiegende strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme ergeben. Bei normalen Wartungsarbeiten hätten diese nicht festgestellt werden können. Die Schäden kämen unter anderem in Form von Rissen und Korrosionen am Hauptholm vor, dem tragenden Element des Flugzeugflügels.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) geht aber davon aus, dass diese Schäden nicht im Zusammenhang mit dem Absturz stehen. Die technischen Untersuchungen stehen zurzeit noch aus.

Es muss nun zudem geprüft werden, ob die gesperrten Maschinen die gleichen Schäden wie das verunglückte Flugzeug aufweisen. Bis dieser Nachweis erbracht und allfällige Schäden behoben wurden, dürfen beiden Ju-52 nicht mehr geflogen werden.

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