Jeder vierte Jugendliche kommt trotz Verbot an Alkohol
Bei Testkäufen 2024 verkauften Shops, Bars und Events oft widerrechtlich Alkohol an Teenager. Online fehlen Alterskontrollen fast vollständig.

Das Wichtigste in Kürze
- 2024 wurden Jugendlichen bei 25,2 % der Testkäufe illegal Alkohol verkauft.
- Online fehle fast immer eine Alterskontrolle, schreibt Sucht Schweiz.
- Bars (43 %) und Events (35,7 %) schneiden bei illegalen Verkäufen am schlechtesten ab.
Bei einem Viertel aller Alkoholtestkäufe haben Jugendliche im vergangenen Jahr illegal Bier, Wein oder Spirituosen erhalten. Im Online-Bereich wird das Alter in den meisten Fällen gar nicht kontrolliert. Diese Quoten sinken seit Jahren nur langsam.
2024 wurden über 10'500 Alkoholtestkäufe von Bund, Kantonen, Gemeinden, Institutionen und Privatunternehmen inklusive der grossen Detailhändler durchgeführt. Das teilte die Stiftung Sucht Schweiz am Donnerstag mit.
Ausweis verlangt – und trotzdem zu oft verkauft
Bei 25,2 Prozent aller Alkoholtestkäufe in Schweizer Läden und Restaurants wurde Jugendlichen widerrechtlich Alkohol verkauft. Im Vorjahr waren es 27,3 Prozent.
In 78,4 Prozent der Fälle hat das Verkaufs- oder Servicepersonal einen Ausweis verlangt. Die tiefste Rate an Verstössen wiesen Tankstellenshops mit 19,7 Prozent illegalen Verkäufen auf und grosse Händler mit rund einem Viertel.
Restaurants und Cafés mit 31,2, Events mit 35,7 und Bars mit gar 43 Prozent fehlbaren Verkäufen schnitten schlechter ab.
Online werde Jugendlichen in den allermeisten Fällen illegal Alkohol verkauft, hiess es weiter. Meist erfolgte weder eine Kontrolle des Alters bei der Bestellung noch bei der Lieferung.
Hier brauche es wirksame Mechanismen zur Altersüberprüfung. Dies könne durch die Kontrolle eines Ausweises oder einer digitalen Identität zur Alterserkennung erfolgen.
Neue gesetzliche Grundlage soll Verstösse wirksamer sanktionieren
Alkoholtestverkäufe haben das Ziel, den Jugendschutz zu stärken. Bis zum 1. Oktober 2024 verfügten nur wenige Kantone über eine rechtliche Grundlage, die es ermöglichte, Unternehmen zu sanktionieren.
So sank die Quote illegaler Verkäufe in den letzten Jahren trotz vieler sensibilisierender Testkäufe kaum, schrieb Sucht Schweiz.
Nun sei es aber in allen Kantonen erlaubt, Verkaufsstellen in Testkäufen bei illegalen Verkäufen mit einer Strafe zu belegen.