Eine neue Intitiative will die Organspenden in der Schweiz erhöhen: Jeder Mensch der stirbt, soll seine Organe automatisch zur Verfügung stellen - ausser, er hat dies zuvor klar abgelehnt.

Dies will die JCI mit ihrer Volksinitiative ändern. Künftig soll das Gesetz festlegen, dass alle potenzielle Organ- und Gewerbespender sind, es sei denn, sie hätten zu Lebzeiten ihre Ablehnung dazu geäussert. Auch wenn eine Person keine Organe spenden möchte, käme der Einhaltung ihres Wunsches mit dem Eintrag in ein nationales amtliches Register eine grössere Bedeutung zu, schreibt der JCI. Angehörige von Personen, die eine Organspende ablehnten und sich in das Register eingetragen hätten, würden vom Spital nicht kontaktiert. Im Fall der vermuteten Zustimmung zur Organspende ohne Registereintrag wende man sich dennoch an die Angehörigen und bespreche den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person, gehe aber klar davon aus, dass diese einer Organspende zugestimmt habe. Denn andernfalls hätte sie sich ins nationale Register eintragen lassen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Jeune Chambre Internationale (JCI) Riviera hat eine eidgenössische Volksinitiative lanciert.
  • Jeder Verstorbene wird zum Spender - ausser, er hat dies zuvor ausdrücklich abgelehnt.
Neue Initiative zur Organ-Spende - Keystone
Die Initiative fordert, dass Tote automatisch zu Organspendern werdne.
Die Initiative fordert, dass Tote automatisch zu Organspendern werdne. - Keystone

Die Bewegung Jeune Chambre Internationale (JCI) Riviera hat eine eidgenössische Volksinitiative zur Förderung der Organspenden in der Schweiz lanciert. Jede verstorbene Person soll automatisch zum Spender werden, wenn sie dies zu Lebzeiten nicht ausdrücklich ablehnt. Die Unterschriftensammlung wurde am Dienstag mit der Publikation im Bundesblatt gestartet, wie die JCI gleichentags bekanntgab.

Derzeit benötigen Organspender in der Schweiz eine Organspendekarte und erklären so ihre Zustimmung zur Entnahme von Organen gegenüber Familienangehörigen. Theoretisch seien damit alle ab dem Augenblick der geäusserten Zustimmung potenzielle Spender.In der Praxis wende man sich jedoch im Todesfall an die Angehörigen. In über sechzig Prozent der Fälle führe dies dann aber zu einer Ablehnung der Organspende. Der wichtigste Grund dafür sei, dass die Angehörigen nur selten über die Wünsche der verstorbenen Person Bescheid wüssten.

Ablehnung via amtliches Register

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