Der Streit um Böhmermanns «Schmähgedicht» geht weiter. Am 27. Februar finden die Berufungsverhandlungen statt.
Jan Böhmermann muss vors Berufungsgericht.
Jan Böhmermann muss vors Berufungsgericht. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit seinem «Schmähgedicht» hat TV-Moderator für ziemlich Schlagzeilen gesorgt.
  • Nun starten am 27. Februar die Berufungsverhandlungen.
  • Der türkische Präsident Erdogan will das Gedicht verbieten.

Der Streit um das «Schmähgedicht» des TV-Moderators Jan Böhmermanns über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geht in die nächste Runde. Am 27. Februar findet die Berufungsverhandlung vor dem Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts statt, teilte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mit. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage Erdogans mit seinem Urteil vom 10. Februar 2017 teilweise stattgegeben und Böhmermann bestimmte Passagen des Gedichts untersagt. Dagegen hatten beide Seiten Berufung eingelegt. Erdogan will das Gedicht komplett verbieten lassen.

TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» (ZDFneo) vorgetragen und damit den Rechtsstreit mit Erdogan sowie diplomatische Verstimmungen ausgelöst.

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