Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wegen Internetüberwachung abgewiesen.
Kabelaufklärung
Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne erkennte bereits im Dezember 2020 nach einer Klage des Vereins «Digitale Gesellschaft» an, dass die Kabelaufklärung in die Grundrechte vieler Menschen eingreife. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen den Nachrichtendienst des Bundes wurde eine Beschwerde erlassen.
  • Kritiker forderten die Unterlassung der Funk- und Kabelaufklärung durch die NBD.
  • Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist zu Recht nicht auf das Begehren eintreten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Urteil wurde am Mittwoch publiziert.

Die Organisation Digitale Gesellschaft und die sieben Beschwerdeführer forderten die Unterlassung der Funk- und Kabelaufklärung durch die NDB. Mit der Aufklärung würden ihre Grundrechte verletzt. Mit der Funk- und Kabelaufklärung würde nicht ein bestimmter Teilnehmer überwacht, sondern der gesamte Fernmeldeverkehr.

Weil ein Grossteil der inländischen Kommunikation über Server im Ausland erfolge, würden sich die Überwachungsmassnahmen nicht auf das Ausland beschränken. Der NDB darf seit September 2017 die Internetkommunikation überwachen.

Abstrakte Normenkontrolle zum Ziel

Das Bundesverwaltungsgericht hatte lediglich zu prüfen, ob der NDB zu Recht nicht auf das Begehren der Beschwerdeführer eingetreten ist. Es ist zum Schluss gelangt, dass die Beschwerde letztlich eine abstrakte Normenkontrolle zum Ziel habe.

Um eine Beschwerde einreichen zu können, muss man gemäss Bundesverwaltungsgericht stärker als die Allgemeinheit von der umstrittenen Aufklärung betroffen sein. Dies sei vorliegend nicht der Fall.

Zudem bestehe ein anderer Rechtsweg, wenn jemand der Ansicht sei, von einer unberechtigten Aufklärung betroffen zu sein. Jede Person könne von Behörden Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie gespeichert und bearbeitet würden. Dies auf der Basis des Datenschutzgesetzes. In Zusammenhang mit dem NDB könne die Auskunft jedoch aufgeschoben werden, wenn überwiegende Geheimhaltungsinteressen bestünden.

Urteil soll ans Bundesgericht

In einer Stellungnahme vom Mittwoch bezeichnet der Verein Digitale Gesellschaft das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als mutlos.

Das Bundesverwaltungsgericht habe sich der Verantwortung entzogen, sich inhaltlich mit der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung durch den Geheimdienst auseinanderzusetzen. Dies schreibt die Organisation. Sie will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

Der Verein Digitale Gesellschaft weist in seiner Medienmitteilung weiter darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht nur Beschwerdeinstanz sei. Vielmehr sei es auch dafür zuständig, Aufträge zur Kabelaufklärung zu genehmigen. Diese Entscheide werden nicht veröffentlicht.

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