Appenzell Innerrhoden bekommt eine neue Verfassung. Die Landsgemeinde hat einer entsprechenden Totalrevision zugestimmt.
Appenzell
Die Landsgemeinde in Appenzell. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Appenzeller Verfassung hat grünes Licht von der Landsgemeinde erhalten.
  • Voraussichtlich wird das totalrevidierte Dokument 2027 in Kraft treten.
  • Unter anderem gibt es Änderungen bei der Absegnung von Ausgaben.
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Die Innerrhoder Stimmberechtigen haben an der Landsgemeinde in Appenzell am Sonntag die totalrevidierte Verfassung angenommen. Neu sind in dieser beispielsweise Regelungen zur Einführung von Notrecht enthalten. Die Verfassung wird voraussichtlich 2027 in Kraft treten.

Die Innerrhoderinnen und Innerrhoder stellten sich hinter die im Vorfeld teilweise kontrovers diskutierte totalrevidierte Kantonsverfassung. Auch an der Landsgemeinde kam es zu kritischen Voten, etwa von SVP-Kantonalpräsident Martin Ebneter.

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Die Appenzeller Landsgemeinde. - keystone

Ebneter erinnerte an Ausführungen der Standeskommission (Regierung), wonach im Rahmen der Totalrevision keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen vorgenommen worden seien. «Das Versprechen ist mit der heute an der Landsgemeinde vorgelegten Verfassung nicht eingehalten worden» , kritisierte Ebneter.

Dem hielt unter anderem Kantonsrätin Angela Koller entgegen: «Eine neue Verfassung schreiben heisst nicht, die alte abzuschreiben.» Einige inhaltliche Änderungen gebe es, aber diese seien transparent ausgewiesen worden.

Änderungen bei Finanzkompetenzen

Ebneter störte sich etwa an den Bestimmungen zum Notrecht. In der Verfassung sei keine konkrete Frist vorgesehen, bis wann allfällige Regelungen auf Grundlage des Notrechts dem Grossen Rat (Parlament) vorgelegt werden müssten. Ein von Ebneter gestellter Rückweisungsantrag wurde jedoch abgelehnt, auch wenn einige Stimmberechtigen diesen unterstützten.

Die totalrevidierte Kantonsverfassung sieht unter anderem eine Auflockerung des Amtszwangs vor. Ein solcher wird neu auf Behörden beschränkt, die vom Volk gewählt werden.

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Zudem werden einige Finanzkompetenzen neu geregelt. Die Landsgemeinde entschied bis anhin über Ausgaben ab einer Million Franken. In Zukunft wird sie über Ausgaben ab zwei Millionen Franken abstimmen können.

Die neue Verfassung tritt voraussichtlich 2027 in Kraft. Teil der Totalrevision war die Auslagerung mehrerer Aspekte aus der Verfassung in separate Gesetze. Diese Gesetze werden in den nächsten Monaten im Grossen Rat behandelt. Danach kommen die Gesetze vor die Landsgemeinde.

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