Innerrhoden verbietet Drohnenflüge über dem Alpstein
Appenzell Innerrhoden verbietet private Drohnenflüge über dem Alpstein. Der Grosse Rat hat am Montag das Verbot in die Jagdverordnung aufgenommen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Drohnenfliegerei für Fotos und Filmaufnahmen hat stark zugenommen.
- Der Grosse Rat in Appenzell Innerrhoden hat nun Drohnenflüge im Alpstein verboten.
- Mit der Verordnung soll das Tierwohl geschützt werden.
Appenzell Innerrhoden verbietet private Drohnenflüge über dem Alpstein. Der Grosse Rat hat am Montag das Verbot in die Jagdverordnung aufgenommen. Ab dem 1. November werden unerlaubte Flüge mit einer Busse von 150 Franken geahndet.
Immer mehr unbemannte Flugobjekte surren durch das beliebte Wandergebiet im Appenzellerland - zum Ärger von Bergwirten, Wildhütern, Wanderern und Ruhesuchenden. Die Standeskommission (Regierung) hat auf Antrag des Parlaments die kantonale Jagdverordnung mit einem Drohnenflugverbot in den Hotspots ergänzt.
Der Grosse Rat hat am Montag den Grossratsbeschluss zur Revision der Verordnung zum Jagdgesetz verabschiedet. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 23 Ja zu 21 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen knapp angenommen. Das Drohnenflugverbot gilt für das Berggebiet im Alpstein und soll das Tierwohl schützen. Umstritten war, dass auch die Modellfliegerei vom Verbot betroffen ist.
Ein generelles Flugverbot ist nicht vorgesehen. Drohnenflüge für den Katastrophen- und Personenschutz, für die Bewirtschaftung des Gebiets oder zu wissenschaftlichen Zwecken können vom Verbot ausgenommen werden.