In sechs Kantonen ist am Wochenende über elf Sachvorlagen abgestimmt worden. Chancenlos waren verlängerte Ladenöffnungszeiten in Zug oder mehr offene Sonntage in Bern. Zustimmung fanden Corona-Vorlagen im Kanton Zug und im Kanton Genf. Nachstehend die Ergebnisse von A bis Z:
Abstimmung Schaffhausen
Ein Wegweiser zeigt zum Stimmlokal. (Symbolbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • BASEL-LANDSCHAFT: Nach jahrelangen Kontroversen über die Arbeitsmarktkontrollen in der Baubranche erhält der Kanton Baselland nun revidierte Schwarzarbeits-Gesetze.

Die Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde mit einem Anteil von 85,4 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Mit 84 Prozent Ja-Stimmen wurde die Revision des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes angenommen.

Im Weiteren lehnte der Baselbieter Souverän die formulierte Gesetzesinitiative «Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3500 Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplan auf ein vernünftiges Mass reduzieren» mit 65,6 Prozent Nein ab.

BERN: Im Kanton Bern bleibt es bei zwei Sonntagsverkäufen pro Jahr. Mit 53,9 Prozent Nein-Stimmen lehnte das Stimmvolk eine Erhöhung auf vier verkaufsoffene Sonntage ab. Das Referendum gegen die Änderung des kantonalen Handels- und Gewerbegesetzes hatten die Gewerkschaften ergriffen, unterstützt von linken, grünen und christlichen Parteien.

Gutgeheissen wurde im gleichen Zug ein verbesserter Jugendschutz vor dem Rauchen: Für E-Zigaretten gelten neu die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für herkömmliche Raucherwaren. Die Gegner der Sonntagsverkäufe hatten aber dafür gesorgt, dass auch eine sogenannte Eventualvorlage vors Volk kam. Diese enthielt nur die Neuerung bei den E-Zigaretten und wurde im Verhältnis von fast drei zu eins angenommen.

GENF: Im Kanton Genf erhalten Arbeitskräfte mit tiefen Einkommen rückwirkend für den ersten Lockdown Corona-Hilfen. Das Genfer Volk hiess die Vorlage am Sonntag in einer Referendumsabstimmung mit gegen 70 Prozent Ja-Stimmen gut. Gegen das im Juni verabschiedete Gesetz der Kantonsregierung hatten die SVP und das Mouvement citoyens genevois (MCG) vergeblich das Referendum ergriffen. Das Gesetz sieht eine Entschädigung von 80 Prozent des Einkommens, maximal aber 4000 Franken pro Monat, vor. Diese Hilfen sollen rückwirkend für die Zeit des ersten Lockdowns, also vom 17. März bis zum 16. Mai 2020, ausbezahlt werden.

LUZERN: Der Kanton Luzern soll eine Aktiengesellschaft gründen, die an seiner Stelle den Hochschulstandort in Horw ausbaut und betreibt. Das Stimmvolk hat die Übertragung der bestehenden Bauten des Campus mitsamt dem ausführungsreifen Bauprojekt mit einem Ja-Stimmenanteil von knapp 65 Prozent genehmigt.

Weitgehend unbestritten war ein Kredit über 26,1 Millionen Franken für die Änderung der Kantonsstrasse K36 in den Gemeinden Schüpfheim und Escholzmatt-Marbach.

ZÜRICH: Die Zürcher Gemeinden dürfen offiziell Sozialdetektive anstellen, allerdings müssen sie dabei klare Regeln einhalten. Die Änderung des Sozialhilfegesetzes wurde mit über einer Zweidrittels-Mehrheit angenommen. Neu müssten die Polizeistellen in ihren Medienmitteilungen die Nationalitäten angeben. Die entsprechende SVP-Initiative, die auch die Nennung des Migrationshintergrunds verlangte, wurde zwar verworfen, der Gegenvorschlag des Kantonsrats dagegen gutgeheissen. Unbestritten war eine Verfassungsänderung, mit der die Limiten für ein Referendum abgesenkt wurden.

ZUG: Zur Bewältigung der Coronakrise senkt der Kanton Zug während der nächsten drei Jahre den Steuerfuss. Das Stimmvolk hat am Sonntag der Senkung mit einer Zweidrittels-Mehrheit zugestimmt. Chancenlos blieb dagegen die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten. Die Initiative «+1» bürgerlicher Jungparteien wurde im Verhältnis von zwei zu eins abgelehnt.

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