In den Aargauer Wahlbüros gelten beim Auszählen klare Spielregeln

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Aarau,

Bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober durften keine kandidierenden Personen für Nationalrat oder Ständerat in den Gemeinde-Wahlbüros Stimmen auszählen.

Karin Koch Wick
Karin Koch Wick. - keystone

In den Wahlbüros der Gemeinden durften bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober keine Personen, die für den Nationalrat oder Ständerat kandidierten, die Stimmen auszählen.

Diese Regelung der Unvereinbarkeit basiert laut Regierungsrat auf der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte.

Die entsprechende Bestimmung sei zwingend einzuhalten und gelte für alle Mitglieder des Wahlbüros und Hilfspersonen, schrieb der Regierungsrat in einer am Freitag veröffentlichten Antwort zu einer Interpellation im Grossen Rat.

Diese Bestimmung hat Mitte-Grossrätin Karin Koch Wick, die wie ihre beiden Töchter selbst für den Nationalrat kandidierte, offenbar nicht ganz verstanden.

Die 57-jährige Rechtsanwältin aus Bremgarten stellte dem Regierungsrat zahlreiche Frage zu einem vom Kanton verschickten Kreisschreiben an die Wahlbüros.

Klare Aussage vom Regierungsrat

Der Regierungsrat klärt die Mitte-Politikerin auf vier A4-Seiten über die Rechtslage auf. Aus dem Gesetz gehe klar hervor, auch gewählte Wahlbüro-Mitglieder seien von der Ermittlung der Ergebnisse ausgeschlossen, wenn sie in der auszuzählenden Wahl als Kandidierende beteiligt seien.

Wichtig sei, dass jeder Wähler und jede Wählerin davon ausgehen könne, dass die Ermittlung des Wahlergebnisses von einem korrekt besetzten sowie unvoreingenommenen, unparteiischen und unabhängigen Gremium vorgenommen werde.

Anschein der Beeinflussung soll nicht entstehen

Es liege in der Zuständigkeit der Gemeinde, das Wahlbüro zusammenzusetzen, damit kein Anschein einer Beeinflussung entstehe, schrieb der Regierungsrat weiter. In den Gemeinden zähle meistens das gleiche Wahlbüro die Stimmen für den National- und Ständerat aus.

Mit diesen Arbeiten ist laut Regierungsrat nicht nur die eigentliche Auszählung gemeint, sondern bereits das Öffnen der Kuverts und das Sortieren der Wahlzettel.

Dabei werde eine strikte Trennung der beiden Wahlen meist nicht möglich sein – ausser es stünden unterschiedliche Teams zur Verfügung. Die Teams müssten auch räumlich getrennt sein.

Kommentare

Weiterlesen

Migros
92 Interaktionen
Hilferuf von Mutter
a
113 Interaktionen
«Abartig»

MEHR AUS AARAU

Kölliken
Buchs AG
Motorradunfall in Aarburg
2 Interaktionen
Zeugen gesucht
a
73 Interaktionen
Aargau