Falls ein Patient zu Schaden kommt, müssen das Spitäler einer Aufsichtsbehörde melden. Zuwiderhandel wird ab Neujahr härter bestraft.
Ein Arzt trägt ein Stethoskop um den Hals.
Ein Arzt trägt ein Stethoskop um den Hals. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Spitäler besteht beim Schaden von Patienten Meldepflicht.
  • Sanktionen dagegen sollen ab den kommenden Jahr schärfer ausfallen.

Spitäler sollten bei der Aufsichtsbehörde Swissmedic melden, wenn Patienten zu Schaden kamen. Kommen Spitäler dieser Meldepflicht nicht oder ungenügend nach, werden entsprechende Sanktionen ab dem neuen Jahr schärfer ausfallen.

Fatale Folgen für Patientinnen und Patienten kann es haben, wenn Hersteller schadhafte Medizinalprodukte liefern oder wenn Ärzte oder Spitalangestellte Fehler machen. Die «SonntagsZeitung» berichtet, dass es in der Schweiz von Oktober 2015 bis September 2017 zu mehr als 57'000 Infektionsfällen nach Operationen in 168 Spitälern gekommen ist.

Gründe dafür sind unter anderen, dass Hersteller Geräte oder Implantate liefern, die nicht steril sind. Bei der Aufsichtsbehörde Swissmedic gab es deswegen 690 Rückrufe im Zeitraum von 2005 bis 2018, wie Swissmedic-Sprecher Lukas Jaggi der Agentur Keystone-SDA bestätigte. Darüber hinaus berichtet die «SonntagsZeitung» von Fällen, wonach Spitäler nicht ausreichend desinfizieren.

Patientendossier
Bald sollen die Patientendossiers digital verfügbar sein. - keystone

Meldepflicht und Sanktionen verschärft

Solche Fälle sollten Hersteller und Spitäler gegenüber Swissmedic melden, weil mit einer transparenten Fehlermeldekultur künftige Fehler vermieden werden können. Eine solche Meldepflicht besteht bereits im geltenden Heilmittelgesetz (HMG). Mit der Revision des HMG wird diese Pflicht ab 1. Januar 2019 verschärft. Und: Entsprechende Sanktionen werden verschärft.

Dabei nimmt Swissmedic künftig nicht nur die Institution Spital ins Visier, sondern vermehrt auch verantwortliche Ärzte und Angestellte. Personen können für fahrlässig begangene Verletzungen der Meldepflicht mit bis zu 20'000 Franken bestraft werden; bisher galten maximal 10'000 Franken. Wenn eine Person vorsätzlich nicht meldet, liegt die Höchststrafe bei 50'000 Franken. Die Busse für Spitäler wird auf 20'000 Franken erhöht, von bisher 5000 Franken.

Spitäler weniger meldefreudig

Hintergrund davon ist, dass sich Hersteller von Medizinalprodukten trotz gesetzlicher Pflicht sehr viel meldefreudiger zeigten als das Gros der Spitäler. Swissmedic hat in diesem Jahr die Privatklinik Hirslanden, das Kinderspital Zürich und das Kantonsspital Aarau sanktioniert, weil sie die Meldepflicht verletzt haben.

Nur: Diese Sanktionen sind harmlos. Sie bedeuteten, dass Swissmedic die Spitäler aufforderte, die Missstände zu beheben. Und die Spitäler müssen die Gebühren für den Aufwand der Behörden bezahlen: im Fall der Klinik Hirslanden 1200 Franken und bei der Kinderklinik 9200 Franken. Bussen setzte es keine ab.

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