Der Fall William beschäftigt die Öffentlichkeit. Er offenbart Schwachstellen im Bundesrecht – die Behörden haben sich aber richtig verhalten.
Beschädigte Kinderpuppe. Die Kommission untersucht alle Formen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik und in der DDR. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Symbol
Beschädigte Kinderpuppe. Die Kommission untersucht alle Formen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik und in der DDR. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Symbol - dpa-infocom GmbH
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • William W. hat sich wiederholt an Kindern vergangenen.
  • Der Fall beschäftigt die Öffentlichkeit und sorgt für viel Aufsehen.
  • Die Behörden haben sich dabei allerdings nichts zu Schulden kommen lassen.
  • Der Fall offenbart vielmehr Schwachstellen im Bundesrecht.

Im Fall eines rückfällig gewordenen Kinderschänders William W. im Kanton Solothurn haben sich die Staatsanwaltschaft und das Amt für Justizvollzug nicht fehlerhaft verhalten. Zu diesem Schluss kommt eine externe Untersuchung im Auftrag des Regierungsrats. Es bestehen jedoch Lücken im Bundesrecht.

Trotz der anspruchsvollen Rahmenbedingungen für die Führung des Falles habe die Untersuchung keine Hinweise ergeben: Die auf ein fehlerhaftes Verhalten der involvierten Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft und des Amts für Justizvollzug schliessen liessen.

Dies steht im Schlussbericht der externen Untersuchung. Der Bericht wurde am Montag in Teilen veröffentlicht.

Fall W beschäftigt Öffentlichkeit

Der Fall des 45-jährigen, mehrfachen Kinderschänders beschäftigt Justizbehörden, Politiker und Öffentlichkeit. Gegen den Mann läuft derzeit eine Strafuntersuchung wegen sexueller Handlungen mit einem achtjährigen Knaben.

Er wurde Ende November 2018 in Olten festgenommen. Es befindet sich in Haft. Erstmals verurteilt worden war er 1999. Er verweigerte sich jedoch den angeordneten Therapien.

Der Regierungsrat verstehe, dass dieser Fall zu Emotionen führe, sagte Susanne Schaffner (SP). Sie ist Vorsteherin des Departements des Innern. Landammann Roland Fürst (CVP) sagte, er sei persönlich sehr betroffen und bedaure, was passiert sei.

Der Regierungsrat hatte Anfang Jahr die externe Untersuchung in Auftrag gegeben, um die Umstände aufzuarbeiten. Als Experten eingesetzt wurden Joe Keel, Sekretär des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats, und Peter Straub. Er ist Chef und Leitender Staatsanwalt des Untersuchungsrichteramts Gossau SG.

Fall William offenbart Schwachstellen im Bundesrecht

Keel sprach vor den Medien von einer «hochkomplexen Situation». Es gebe rechtliche Unklarheiten. Es bestünden «Lücken und Schwachstellen» im Bundesrecht, wenn stationäre oder ambulante Massnahmen nicht zielführend seien. Das Bundesamt für Justiz habe dies erkannt.

So kann die Staatsanwaltschaft beim Gericht die Verlängerung einer stationären Massnahme beantragen. Oder sie kann die Aufhebung der Massnahme wegen Aussichtslosigkeit fordern und als Möglichkeit eine Verwahrung verlangen. Die Staatsanwaltschaft muss sich für einen dieser Wege entscheiden, danach sind ihr die Hände gebunden.

Im Solothurner Fall lehnte das Obergericht die Verlängerung der Massnahme ab. Als Notlösung wurde für den Mann letztlich eine ambulante Therapie angeordnet, nachdem das Haftgericht die Sicherheitshaft abgelehnt hatte. Diese ambulante Therapie sei von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen, hielt Keel fest.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

HaftStaatsanwaltGericht