Um seine Unschuld zu beweisen, lädt der ehemalige Barbetreiber Ignaz Walker sämtliche Dokumente ins Internet. Damit wagt er sich auf dünnes Eis.
Ignaz Walker
Ignaz Walker nach dem Schuldspruch vor dem Obergericht des Kantons Uri am 22. Januar 2018 in Altdorf UR. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Ex-Barbetreiber Ignaz Walker ist ein weiterer Bundesgerichtsentscheid hängig.
  • Der Urner lädt nun sämtliche Verfahrensdokumente auf eine Homepage.
  • Dies könnte gegen Datenschutzbestimmungen und das Persönlichkeitsrecht verstossen.
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Es ist ein nicht enden wollender Prozess: Der Fall von Ignaz Walker. Dem ehemaligen Erstfelder Barbetreiber, der 2012 vom Urner Landgericht zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, weil er den Mord an seiner Ex-Frau Nataliya K. in Auftrag gegeben haben soll. In zweiter Instanz wurde das Urteil gar auf 15 Jahre Haft erhöht, vom Bundesgericht aber wieder zurückgewiesen.

Nun ist bereits das dritte Urteil am Bundesgericht hängig. Dieses soll in wenigen Monaten herauskommen.

Walker geht in Offensive

Walker ist nun selbst in die Offensive gegangen und hat begonnen, sämtliche Verfahrensdaten zu seinem Fall auf eine Homepage hochzuladen und öffentlich zugänglich zu machen. Seit dem 3. November lädt Walker nun die Daten in PDF-Format auf die Homepage, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.

Das Dorf Erstfeld UR mit dem Nachtclub Taverne (Mitte). - Keystone

«Es vergeht nahezu kein Tag, an dem ich nicht auf meinen Fall angesprochen werde», begründet Walker sein Handeln auf seiner Homepage. «Viele Leute haben über mich entschieden, ohne überhaupt die Akten gelesen zu haben.»

«In meinem Fall gab es etliche Ermittlungsfehler, immer wieder wurde versucht, Tatsachen zu vertuschen», so der Urner. Nun soll also jeder lesen können, was im Fall Walker passiert ist.

Egal, ob Handeln legal

Brisant dabei ist, dass Walker auch pikante Inhalte ungeschwärzt veröffentlicht. So etwa Handynummern, Adressen, Versicherungspolicen und Kontoauszüge. Ihm sei das «offen gestanden völlig egal», so Walker. Es gehe darum, «meine Unschuld zu beweisen.»

Offenbar hat Walker die Dokumente veröffentlicht, ohne seinen Anwalt zu informieren. Er nehme Walkers Tat zur Kenntnis, habe auch «ein gewisses Verständnis für das Handeln», so Anwalt Linus Jaeggi gegenüber der Zeitung.

Anwalt Linus Jaeggi (r.) mit seinem Mandanten Ignaz Walker auf dem Weg zum Rathaus in Altdorf UR. - Keystone

Dass Walker Dokumenten veröffentliche, welche ihn betreffen, sei zwar rechtens, meint der auf Rechtsfragen im IT-Bereich spezialisierte Anwalt Martin Steiger gegenüber dem Blatt. Dann müssten aber Persönlichkeitsrechte anderer Beteiligter, sowie das Recht auf Datenschutz, gewahrt werden. Zwar möchte er sich nicht dezidiert zum Fall äussern. De Wahrscheinlichkeit, dass dem nicht Folge geleistet wurde, sei jedoch hoch.

Für Walker selbst ist klar: «Alle, die sich die Mühe gemacht haben, die Akten vollständig zu studieren, sind der Meinung, dass ich für Taten verurteilt wurde, die ich nicht begangen habe.» Leider seien das zu wenige. Er werde darum die kommenden Tage weitere Datensätze im Netz veröffentlichen.

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