Höchstalter für Bundesanwalt soll auf siebzig Jahre erhöht werden

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin soll künftig bis im Jahr des siebzigsten Geburtstages im Amt bleiben können statt bis zum 68. Das haben die zuständigen Kommissionen des Parlaments entschieden. Das soll dem amtierenden Bundesanwalt die Möglichkeit geben, länger im Amt zu bleiben.

Gerichtsfall
Das Höchstalter für einen Bundesanwalt soll auf siebzig Jahre erhöht werden. - pexels

Angestossen hatte das Vorhaben die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) mit einer parlamentarischen Initiative. Nachdem die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) nach Angaben auf der Parlamentswebseite ihr Einverständnis gegeben hat, kann die Nationalratsratskommission eine Vorlage an die Räte ausarbeiten.

Die RK-N dachte bei ihrem Vorstoss an den amtierenden Bundesanwalt Stefan Blättler, wie Kommissionspräsidentin Barbara Steinemann (SVP/ZH) vor Kurzem der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Er habe nach dem Abgang seines Vorgängers Michael Lauber wieder Ruhe in die Bundesanwaltschaft gebracht. Und er geniesse grosses Ansehen bei den Aufsichts- und Wahlgremien. Blättler hat Jahrgang 1959 und ist seit 2022 im Amt.

Heute gilt, dass der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin am Ende des Jahres aus dem Amt ausscheidet, in dem er oder sie das 68. Altersjahr vollendet. Für Blättler wäre es Ende 2027 soweit. Mit der Verlängerung könnte er bis Ende 2029 bleiben, müsste dafür aber vom Parlament im Amt bestätigt werden.

«Sollte sich das Parlament für eine Erhöhung der Alterslimite entscheiden, stünde Blättler für diese begrenzte Zeit weiter zur Verfügung», schrieb die Medienstelle der Bundesanwaltschaft. Blättler könnte damit die Kontinuität sicherstellen und mit der Weiterentwicklung der Bundesanwaltschaft dazu beitragen, dass die Behörde ein wichtiges Element der inneren Sicherheit bleibe.

Der frühere Bundesanwalt Lauber hatte 2020 nach Kritik an seiner Amtsführung und mutmasslichen Ungereimtheiten bei den Ermittlungen im Verfahrenskomplex rund um den Weltfussballverband (Fifa) seinen Rücktritt angeboten und daraufhin seine Kündigung eingereicht. Die Suche nach einer Nachfolge war langwierig.

Drei Mal war seine Stelle ausgeschrieben worden. Indiskretionen machten in diesem Prozess die Runde. Um die Zahl der potenziellen Kandidierenden zu erhöhen, hob das Parlament die Alterslimite für die Bundesanwältin beziehungsweise den Bundesanwalt auf 68 Jahre an.

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