Eine Patientin wirft ihrem Pfleger vor, sich an ihr vergangen zu haben, während sie fixiert war. Das Bezirksgericht Brugg spricht den Beschuldigten frei.
Psychiatrie
Eine Eins-zu-eins-Betreuung ist bei einer Fixierung obligatorisch. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer Pfleger musste sich wegen Missbrauchsvorwürfen vor Gericht verantworten.
  • Er soll sich im November 2022 an einer fixierten Patientin vergangen haben.
  • Beweise oder Zeugen gab es keine – schliesslich wurde auf Freispruch entschieden.
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Das Bezirksgericht Brugg verhandelte am Dienstag einen besonders schwierigen Fall. Einem Pfleger wurde vorgeworfen, sich an einer minderjährigen Patientin, die fixiert war, vergangen zu haben.

Die Herausforderung: Beweise oder Zeugen gab es nicht, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Im Raum stand einzig die Aussage des Opfers.

Die junge Patientin war schon in mehreren Einrichtungen untergebracht – mehrfach auch bei den Psychiatrischen Diensten Aargau (PDAG) in Windisch. Nach einem Selbstmordversuch im November 2022 habe man sie fixiert und isoliert, heisst es.

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung sei ein externer Betreuer hinzugezogen worden, um sie zu überwachen. Eine Eins-zu-eins-Be­treu­ung ist bei einer Fixierung obligatorisch.

Schwere Vorwürfe gegen Pfleger

Vor Gericht behauptete die Patientin, dass der Pfleger ihre Brustwarze berührt habe, während sie fixiert war. Später soll der Mitarbeitende in ihr Zimmer zurückgekehrt sein, als sie durch die Medikamente erschöpft im Bett lag.

Die Patientin, beim Vorfall knapp 16 Jahre alt, beschreibt, wie der Pfleger unter ihrem T-Shirt hindurch ihre Brüste massiert habe. Schliesslich sei seine Hand auch in den Intimbereich gewandert.

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Ein Aargauer Pfleger musste sich wegen Missbrauchsvorwürfen vor Gericht verantworten.
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Er soll sich im November 2022 an einer fixierten minderjährigen Patientin vergangen haben.
Gericht
Beweise oder Zeugen gab es jedoch keine – schliesslich wurde auf Freispruch entschieden. (Symbolbild)

«Ich habe mich unwohl gefühlt, ich habe mich nicht gewehrt, aber mich umgedreht. Er hat mich nicht in Ruhe gelassen», wird sie von der «Aargauer Zeitung» zitiert.

Der heute 38-jährige Pfleger, der aus dem Kosovo stammt, bestritt alle Anschuldigungen vehement. Er betonte seine Unschuld: «Für mich, meine Frau und meine vier Kinder sind die Vorwürfe beschämend und belastend.»

Ihm sei noch nie etwas zur Last gelegt worden, sagte er vor Gericht aus. Der gelernte Fachmann Gesundheit arbeitet seit über zehn Jahren in der Schweiz und hat diverse Weiterbildungen absolviert.

Gericht spricht Beschuldigten frei

Die Patientin könne sich weder an das Gesicht noch an die Stimme ihres Peinigers erinnern. Die Staatsanwaltschaft argumentiert jedoch damit, dass nur der Pfleger als Täter infrage kommt.

Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe von 1500 Franken. Darüber hinaus wurden ein Berufsverbot und ein Landesverweis für fünf Jahre beantragt.

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Der Verteidiger erklärte, dass er nicht glaube, dass das Opfer absichtlich falsche Anschuldigungen erhebt. Allerdings zweifle er an deren Glaubwürdigkeit. «Ihr wurde an jenem Abend ein starker Medikamenten-Cocktail verabreicht.»

Das Bezirksgericht Brugg sprach den Angeklagten schliesslich einstimmig frei.

Der Angeklagte hatte keine Vorstrafen und auch gegen seine Glaubwürdigkeit sprach nichts. Deshalb sei für das Gericht klar gewesen, dass Freispruch erfolgen muss, schreibt die «Aargauer Zeitung» abschliessend.

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