Der Bund sieht eine Verdoppelung der Härtefallgelder auf zehn Milliarden Franken vor. Auch À-fonds-perdu-Beiträge könnten erhöht werden.
Härtefall
Ein Stapel mit Schweizer Banknoten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Härtefallgelder könnten bald auf 10 Milliarden verdoppelt werden.
  • Auch für À-fonds-perdu-Beiträge könnten die Höchstgrenzen erhöht werden.
  • Der Bund holt diesbezüglich Meinungen der Kantone und Wirtschaftsverbände ein.

Der Bund fragt derzeit bei Kantonen und Wirtschaftsverbänden nach, ob und wie die Härtefallhilfen weiter ausgebaut werden sollen. Der Konsultationsentwurf sieht eine Verdoppelung der Härtefallgelder auf zehn Milliarden Franken vor. Über die erneut geplante Ausweitung der Unterstützung berichteten am Mittwoch die Tamedia-Zeitungen.

Der Nachrichtenagentur Keystone-SDA liegen die entsprechenden Dokumente vor.

Ende Januar war dem Parlament beantragt worden, die Gelder für Härtefälle auf fünf Milliarden Franken zu verdoppeln. Nun steht eine weitere Verdoppelung zur Diskussion, wie aus den Unterlagen zur Kurzkonsultation der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) hervorgeht. Es handelt sich demnach um Ergebnisse einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Bund und acht kantonalen Vertretungen.

Die 5 Milliarden könnten nicht ausreichen: «Wegen Bedarfsmeldungen einzelner Kantone und weil sich eine Verlängerung von Einschränkungen für Unternehmen über Ende Februar 2021 hinaus abzeichnet». So heisst es in den Unterlagen. Die Kantone und Wirtschaftsverbände sollen deshalb zur geplanten Erhöhung Stellung beziehen. Der Bund möchte wissen, ob diese mit weiteren fünf Milliarden Franken und einer Kantonsbeteiligung von 20 Prozent einverstanden sind.

Neue Höchstgrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge

Für grosse Unternehmen steht zudem eine Erhöhung der Höchstgrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge von 1,5 auf acht Millionen Franken im Raum. Voraussetzung für eine solche Erhöhung wäre laut dem EFV «ein Sanierungsbeitrag des Unternehmens».

Es soll eine weitere Anpassung geben: Der Kanton, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat, soll das Härtefallverfahren für sämtliche Niederlassungen des Unternehmens durchführen. Die betroffenen Kantone würden danach Geld von einem Teil der «Bundesratsreserve» erhalten.

Umsatzrückgang muss mindestens 40 Prozent betragen

Festgehalten werden soll dagegen am gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzrückgang von 40 Prozent, den Unternehmen nachweisen müssen, die von Härtefallgeldern profitieren wollen. Ausgenommen sind hier die von den behördlichen Schliessungen betroffenen Betriebe wie Restaurants oder Kleiderläden.

Der Bundesrat will in einer Woche über die Weiterentwicklung des aktuellen Massnahmenpakets zur wirtschaftlichen Abfederung der Corona-Krise diskutieren. Abschliessend entscheiden wird voraussichtlich das Parlament an der Frühjahrssession im März.

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