Harald Naegeli darf im Grossmünster weitersprayen
Legal Sprayen? Der 79-jährige Harald Naegeli durfte dies im Grossmünster in Zürich. Bis er den Rahmen überschritt.

Das Wichtigste in Kürze
- Harald Naegeli (79) begann letztes Jahr legal mit dem Besprayen der Grossmünstertürme.
- Nachdem er den festgelegten Perimeter überschritt, wurden die Arbeiten gestoppt.
- Nun darf er weiter machen – jedoch nicht auf die erhoffte Weise.
Ende 2018 begann Harald Naegeli mit Erlaubnis des Kantons Zürich und der Kirche Grossmünster mit Spray-Arbeiten der speziellen Art. Die beiden Kirchtürme durfte der 79-Jährige mit dem «Totentanz» verschönern.

Dies in einem Rahmen, den Naegeli überschritt: Seine Arbeit wurde grösser und grösser, weswegen der damalige Baudirektor Markus Kägi (SVP) das Unterfangen stoppte.
Seit dem Frühling ist Martin Neukom (Grüne) der neue Baudirektor. Für Naegeli ein Grund zur Hoffnung: Via E-Mail forderte der mittlerweile gesundheitlich angeschlagene «Sprayer von Zürich» Neukom dazu auf, dass dieser ihn sein Werk vollenden lasse. Und zwar «ohne überflüssige formale Hindernisse».

Gemäss SRF fiel dessen Antwort nur teilweise positiv aus: «Man hat 2018 eine Vereinbarung getroffen und die gilt auch heute noch», schrieb Neukom. Immerhin darf Naegeli nun weiterarbeiten: «Ich biete Hand, dass Sie an dem Projekt weiterarbeiten können, jedoch nur im ursprünglich vorgesehenen Rahmen.» Danach bedankte sich Naegeli beim Baudirektor der Grünen.