Ein Solothurner Ehemann bekommt kein IV-Geld, obwohl er arbeitsunfähig ist. Nun wurde ihm und seiner Frau die Wohnung gekündigt. Die beiden sind verzweifelt.
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Ein Mann aus Solothurn bekommt keine IV-Leistungen, obwohl ein Arzt ihm Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat. Das Problem: Ein anderer Arzt widerspricht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Corina und Roland Schmidt aus Gunzgen SO haben ihre Wohnung gekündigt bekommen.
  • Die beiden können sich mittlerweile die Miete nicht mehr leisten.
  • Ein grosser Faktor dabei sind Arbeitsunfälle, die Ehemann Roland arbeitsunfähig machen.
  • Weil zwei Ärzte diesbezüglich verschiedene Ansichten haben, gibt es kein IV-Geld.
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Ein Ehepaar aus Gunzgen SO weiss nicht mehr weiter. Eigentlich hätten Corina Schmidt und Partner Roland Anfang der Woche ihre Wohnung verlassen müssen.

Der Grund: Ein Gericht bestätigte eine Kündigung, da die letzten zwei Monatsmieten nicht bezahlt wurden. Darüber berichtet «Tele M1».

Ehemann arbeitsunfähig? Zwei Ärzte sind sich uneinig

Eine neue Bleibe zu finden, gestaltet sich für das Paar als grosse Herausforderung. Denn aufgrund zahlreicher Arbeitsunfälle kann Roland Schmidt nicht mehr arbeiten.

Dies hat ihm ein Arzt auch bescheinigt. Weil ein anderer jedoch widerspricht, bekommt der 52-Jährige kein IV-Geld. «Man wird als Simulant angesehen», sagt er dem TV-Sender.

Müsste vom Staat mehr getan werden für Menschen in Not?

Ebenso momentan ohne Arbeit ist Ehefrau Corina. Gesundheitliche Gründe sind dafür verantwortlich, dass sie ihren Job in der Pflege aufgeben musste. Eine Beschäftigung zu finden ohne Auto ist laut ihr jedoch nahezu unmöglich.

Vom Sozialamt würde sie Geld für ein Fahrzeug bekommen bei entsprechender Anstellung. So weit kommt es aber nie: «Wenn ich angebe, dass ich kein Auto habe und mit dem ÖV komme, sagen alle ab», erklärt sie «Tele M1».

Trotz einer kleinen finanziellen Unterstützung fühlt sich die 49-jährige Mutter vom Sozialamt im Stich gelassen. «Ich fühle mich hilflos. Wir müssen alles allein regeln und niemand fühlt sich verantwortlich für uns.» Psychisch ginge es ihr in der aktuellen Lage sehr schlecht.

Amt kann nur in Ausnahmefällen kosten übernehmen

Auf Anfrage von «Tele M1» hat sich die zuständige Behörde «Sozialregion Untergäu» (SRU) allgemein zu den Vorwürfen geäussert. Eine direkte Bezahlung von Mietzinsen und anderen Kosten sei sehr selten, heisst es. Auch eine Wohnungskündigung könne nur in «Übereinkunft mit den Vermietern» verhindert werden.

Für Corina und Roland Schmidt ist dies zu wenig. Sie wünschen sich, dass das Sozialamt ihnen eine Unterbringung in einem Hotel oder einer Wohnung anbietet. Währenddessen bestehe stets die Gefahr, dass die beiden bald von der Polizei aus der jetzigen Wohnung entfernt werden.

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