Ab dem 28. Mai sind Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Die Glaubensgemeinschaften müssen ein Schutzkonzept vorlegen.
Ab Donnerstag in einer Woche gehören solche Bilder wie hier in der Kathedrale in Neuenburg der Vergangenheit an. (Archivbild)
Ab Donnerstag in einer Woche gehören solche Bilder wie hier in der Kathedrale in Neuenburg der Vergangenheit an. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gottesdienste sind in der Schweiz wieder ab dem 28. Mai möglich.
  • Die Glaubensgemeinschaften müssen ein Schutzkonzept vorlegen.

Ab dem 28. Mai sind Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Die verschiedenen Glaubensgemeinschaften müssen bis dahin aber Schutzkonzepte erarbeiten. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Mit den Schutzkonzepten müssten die Glaubensgemeinschaften sicherstellen, dass die Infektionsketten nachverfolgt werden könnten, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mit. Dazu habe das BAG ein Rahmenschutzkonzept erstellt.

Erst am Dienstag hatten sich verschiedene Religionsvertreter bei einem Treffen mit Gesundheitsminister Alain Berset für eine frühere Öffnung der religiösen Feiern eingesetzt. Der Bundesrat kommt nun diesem Wunsch nach.

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