Aargau Verkehr AG (AVA) informiert und sensibilisiert.
Achtung Gleise
Hinweistafel auf Bahngleis - zvg
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Widerrechtliche Gleisüberschreitungen sind lebensgefährlich.
  • Widerrechtliche Gleisüberschreitungen sind ein Offizialdelikt und hat eine Strafanzeige zur Folge.
  • Widerrechtliche Gleisüberschreitungen gefährden auch Fahrgäste im Zug (Schnellbremsung)
  • Widerrechtliche Gleisüberschreitungen beinträchtigen den Bahnbetrieb und die Fahrplanstabilität.

Aargau Verkehr wird zunehmend damit konfrontiert, dass Personen widerrechtlich die Gleise überschreiten. Damit begeben sich die Fehlbaren in Gefahr, gefährden damit jedoch auch die Fahr­gäste im Zug und den Betriebsablauf der Bahn. Zudem wird dieses Fehlverhalten als Offizialdelikt geahndet.

Zurzeit läuft bei Aargau Verkehr eine Sensibilisierungskampagne «Gleisüberschreitung ist gefährlich und strafbar». Erwin Rosenast, Leiter Kommunikation der Aargau Verkehr AG (AVA), erklärt: «Wir stellen eine zunehmende Tendenz von widerrechtlichen Gleisüberschreitungen fest.

Mit dieser Kampagne wollen wir so­wohl auf die Gefahren hinweisen, jedoch auch weiterhin die Sicherheit für unsere Fahrgäste und un­ser Personal gewährleisten». Dieses Vorhaben wir untermauert mit Zahlen, wurden doch in den letz­ten neun Monaten seitens des Fahrpersonals und von Bahnmitarbeitenden rund 700 fehlbare Hand­lungen auf dem Bahnnetz der S14 (Schöftland-Aarau-Menziken) gemeldet.

Zudem mussten von den Mitarbeitenden «Stichkontrolle und Sicherheit» über 150 diesbezügliche Strafanzeigen ausgelöst werden. René Fasel, Leiter Bahnproduktion, ergänzt: «Eine widerrechtliche Gleisüberschreitung ist kein Kavaliersdelikt, sondern gemäss Artikel 86 des Eisen­bahngesetzes ein Offizialdelikt».

Weiter erklärt Fasel: «Es geht jedoch nicht nur um einen Paragra­phen, sondern vielmehr um den Schutz unserer Fahrgäste, unseres Fahrpersonals und unseres Be­triebsablaufes». Er weist darauf hin, dass die Geschwindigkeit und vor allem der Bremsweg eines Zuges vielfach unterschätzt wird.

Ein Zug mit einer Geschwindigkeit von 40-50 km/h benötigt bei einer Schnellbremsung rund 150-200 Meter bis zum Stillstand. Fasel betont: «Viele Unfälle konnten durch unser Fahrpersonal schon verhindert werden. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass sich bei einer Schnellbremsung auch unsere Fahrgäste in den Fahrzeugen durch Stürze verletzen könnten».    

Fehlbare Handlungen werden konsequent geahndet

Dominik Grenacher, Leiter Stichkontrolle und Sicherheit, ist überzeugt, dass durch diese Kampagne und mit einer konsequenten Handhabung bei einer Kontrolle dieses Fehlverhalten minimiert und damit die Sicherheit verbessert werden kann. Grenacher erläutert: «Es ist unsere Aufgabe, alles zu unternehmen, dass die Sicherheit unserer Fahrgäste und unseres Betriebs gewährleistet werden kann. Unsere Kontrollen sind nicht eine Schikane, sondern wir wollen Leben schützen und Unfälle vermeiden». Michael Dürst, Stellvertreter Stichkontrolle und Sicherheit, ergänzt: «Wir müssen in der Umsetzung unserer Arbeit konsequent sein. Das sind wir unseren Fahrgästen und auch unseren Arbeitskolleginnen und -kollegen schuldig». Weiter führt er aus: «Bei diesbezüglichen Strafanzeigen gibt es immer wieder Diskussionen. Doch mit klaren Argumenten und Aufklärungen wird das Fehlverhalten mit den entsprechenden Folgen verstanden und akzeptiert».

Anliegen aller Schweizer Bahnen

Die widerrechtlichen Gleisüberschreitungen und deren Gefahren ist nicht nur eine Problematik von Aargau Verkehr. Auch bei anderen Schweizer Bahnen wird die zunehmende Gleisüberschreitung festgestellt. Die Gründe einer widerrechtlichen Gleisüberschreitung sind nicht klar, könnten jedoch auf zunehmenden Zeitdruck oder auf Bequemlichkeit zurückzuführen sein.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Bahn