Der EGMR tritt nicht auf die Klage von Genfer Gewerkschaften gegen die Covid-Massnahmen ein. Im Frühling wurde die Schweiz noch für das Verbot verurteilt.
Dies wollten sich die Genfer Gewerkschaften 2020 nicht verbieten lassen: den 1.-Mai-Umzug durch die Rhonestadt. (Archivbild vom 1. Mai 2021)
Dies wollten sich die Genfer Gewerkschaften 2020 nicht verbieten lassen: den 1.-Mai-Umzug durch die Rhonestadt. (Archivbild vom 1. Mai 2021) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Genfer Gewerkschaften haben den Bund bis vor den EGMR gezerrt.
  • Sie durften wegen den Corona-Massnahmen 2020 nicht draussen demonstrieren.
  • Nach einem erstinstanzlichen Urteil tritt der EGMR jetzt doch nicht auf die Klage ein.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) tritt nicht auf eine Klage von Genfer Gewerkschaften gegen das während der Corona-Pandemie in der Schweiz eingeführte Demonstrationsverbot ein.

Das hat die Grosse Kammer dieses Hofes am Montag entschieden. Sie befand eine Klage des Dachverbandes der Genfer Gewerkschaften CGAS für unzulässig.

Diese Organisation habe, als sie sich an den EGMR wandte, in der Schweiz noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft.

Erste Instanz noch für Gewerkschaften

Im März des vergangenen Jahres hatte die erste Kammer des EGMR das Demonstrationsverbot während der Corona-Pandemie noch als Verstoss gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gemäss Europäischer Menschenrechtskonvention beurteilt.

Die erste EGMR-Kammer kam damals zum Schluss, das vom Bundesrat Mitte März 2020 verhängte Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum habe nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen gestanden. Die Genfer Gewerkschaften klagten, weil ihnen die Durchführung des 1.-Mai-Umzuges 2020 verboten worden war.

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