Henrique Schneider wird nicht Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands. Wegen Plagiatsvorwürfen hat der Vorstand seine Wahl widerrufen.
Wird nach Plagiatsvorwürfen nicht SGV-Direktor: Henrique Schneider (in der Mitte). (Archivbild)
Wird nach Plagiatsvorwürfen nicht SGV-Direktor: Henrique Schneider (in der Mitte). (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Henrique Schneider wird nicht Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands.
  • Der Vorstand hat wegen Plagiatsvorwürfen seine Wahl am Freitag widerrufen.
  • Ein Rechtsgutachten erwähnt «serienmässiges Plagiieren».

Der mit Plagiatsvorwürfen konfrontierte Henrique Schneider wird nicht Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV). Der Vorstand hat am Freitag aufgrund eines Rechtsgutachtens seine Wahl widerrufen. Das Gutachten erwähnt «serienmässiges Plagiieren».

Das höchste Gut für den SGV sei das Vertrauen, teilte der Verband mit. Der Vorstand habe sich «nach eingehender Diskussion» zum Widerruf der Wahl entschieden, liess sich Präsident und Nationalrat Fabio Regazzi (Mitte/TI) in der Mitteilung zitieren.

Das vom Verband in Auftrag gegebene Rechtsgutachten hat demnach die in den Medien erhobenen Plagiatsvorwürfe gegen den neuen Direktor Schneider bestätigt. Die Vorwürfe basierten auf Angaben des österreichischen Plagiatsforschers Stefan Weber.

Verdacht auf schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten

Die «NZZ am Sonntag» hatte im März von einem begründeten Verdacht auf schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten berichtet und davon, dass Schneider seinen Lebenslauf geschönt haben soll.

Im Rechtsgutachten heisst nach Prüfung der inkriminierten 65 Textstellen, dass Schneider zwar ein unter Umständen wenig gravierender, «aber dennoch bezüglich jeder einzelnen Textstelle der Vorwurf des Plagiats gemacht werden muss».

Zum bei der Bewerbung als SGV-Direktor eingereichten Lebenslauf hält das Gutachten fest, dass sich keine eigentlichen Falschangaben eruieren liessen. Auch von einer Schönung könne nicht die Rede sein, da Henrique Schneider etwa sein Doktorat nicht einmal aufgeführt habe.

In der arbeitsrechtlichen Beurteilung stuft die mit dem Gutachten beauftragte Kanzlei «das serienmässige Plagiieren» als klares Fehlverhalten und eine Treuepflichtverletzung ein. Diese sei aber nicht so schwerwiegend, weil es sich beim Gewerbeverband nicht um einen wissenschaftlichen Betrieb handle.

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