Gesuche für Härtefallhilfe im Aargau neu bis 30. September
Durch die Corona-Pandemie geschädigten Aargauer Unternehmen bleibt mehr Zeit für ein Gesuch um Härtefallhilfe. Der Regierungsrat hat die Frist um drei Monate bis zum 30. September verlängert.

Durch die Corona-Pandemie geschädigten Aargauer Unternehmen bleibt mehr Zeit für ein Gesuch um Härtefallhilfe. Der Regierungsrat hat die Frist um drei Monate bis zum 30. September verlängert.
Gesuche können auf der Website des Kantons eingereicht werden, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Bisher seien von den beim Kanton eingegangenen 2974 Gesuchen um Härtefallhilfe 2087 bewilligt worden. Rund 550 Gesuche seien abgelehnt worden, weil die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beiträgen nicht erfüllt gewesen seien.
Der Kanton leistete demnach bis jetzt nicht rückzahlbare Beiträge von insgesamt 128,1 Millionen Franken. Ausserdem gewährte er Kreditausfallgarantien in der Höhe von 11,1 Millionen Franken. Die vom Grossen Rat bewilligten Kredite würden für die prognostizierten Ausgaben für Härtefallmassnahmen ausreichen, hiess es in der Mitteilung weiter.
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