Der GAV 2015 für das Schweizerische Metzgereigewerbe wird bis Ende 2020 verlängert. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände konnten sich einigen.
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Der Gesamtarbeitsvertrag 2015 für das Schweizerische Metzgereigewerbe. (Archivbild) - Schweizer Fleisch-Fachverband
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gesamtarbeitsvertrag 2015 im Metzgereigewerbe wird bis 2020 verlängert.
  • Bis dahin muss der SFF und MPV eine Lösung für einen neuen GAV finden.

Anfang dieses Jahres verhandelten der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) und der Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV) mehrmals über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag im Metzgereigewerbe. Doch die Sozialpartner konnten sich nicht einigen, da die Positionen und Argumente zu weit auseinander lagen. Trotz mehrmaliger Bemühungen konnte zwischen dem SFF und MPV kein Konsens erreicht werden.

Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wurde deshalb im Juli 2018 ein Antrag auf die Verlängerung des GAV 2015 um zwei Jahre gestellt. Somit sollen die Sozialpartner genügend Zeit haben, um bis Ende 2020 einen neuen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln.

Der Bundesrat folgte dem Gesuch Mitte September 2018. Die Allgemeinverbindlichkeit des GAV gilt somit bis Dezember 2020. In dieser Zeit sollen der SFF und MPV zu einer Entscheidung über den neuen Gesamtarbeitsvertrag im Metzgereigewerbe kommen.

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