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Gericht weist Beschwerde gegen Ortsplanungsrevision Beromünster ab

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Luzern,

Das Luzerner Kantonsgericht weist Beschwerde gegen Ortsplanungsrevision ab. Die von der Gemeinde festgelegte Verkehrszone ist verhältnismässig.

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Ein 26-jähriger Afghane muss sich vor dem Luzerner Kantonsgericht verantworten. (Archivbild) - Keystone

Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde gegen die Ortsplanungsrevision in Beromünster abgewiesen. Es kam zum Schluss, dass die von der Gemeinde festgelegte Verkehrszone – die auf einem kleinen Teil des Grundstücks der Beschwerdeführer liegt – verhältnismässig ist.

Eine Verkehrszone könne nicht nur auf bestehenden Strassen, sondern auch vor der Bewilligung eines Strassenprojekts erlassen werden, schrieb das Kantonsgericht in seinem Urteil vom Donnerstag. Demnach war die Gemeinde nicht verpflichtet, im Rahmen der Nutzungsplanung alle Interessen und den Schutz des Ortsbildes genau abzuwägen.

Bauliche Massnahmen noch unklar

Über die einzelnen baulichen Massnahmen und deren möglichen Auswirkungen auf das Ortsbild von Beromünster werde erst im separaten strassenrechtlichen Projektbewilligungsverfahren entschieden, so das Kantonsgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im November 2022 hatte das Stimmvolk die Gesamtrevision mit einem Ja-Stimmenanteil von 73 Prozent gutgeheissen. Zwei betroffene Personen legten bei der Regierung Einsprache gegen die Festlegung einer Verkehrszone auf ihrem Grundstück ein. Die Beschwerde wurde abgewiesen, woraufhin diese an das Kantonsgericht weitergezogen wurde.

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