Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Maskenpflicht an Primarschulen vorerst ausser Kraft gesetzt. Die Maskenpflicht galt seit Januar.
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Eine Schülerin hebt zum Trinken die Maske zum Schutz gegen das Coronavirus an. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zürcher Verwaltungsgericht hebt die Maskenpflicht an Primarschulen auf.
  • Zuvor hatte die Bildungsdirektion die Massnahme bis im Sommer verlängert.
  • Bis zu einem endgültigen Entscheid gilt die Aufhebung.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die im Kanton Zürich geltende Maskenpflicht an den Primarschulen zumindest vorübergehend aufgehoben. Die Bildungsdirektion hatte die Massnahme zuletzt bis zu den Sommerferien verlängert.

Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die aufschiebende Wirkung von Rekursen gegen die Maskentragpflicht für Schulkinder ab der 4. Klasse der Primarschule wiederhergestellt, wie es am Freitag mitteilte. Die Maskentragpflicht für Schulkinder an der Primarschule ist damit bis zu einem endgültigen Entscheid in der Sache ausgesetzt.

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In Zürcher Primarschulen ist die Maskenpflicht vorerst passé. - dpa-infocom GmbH

Die Bildungsdirektion verordnete die Maskenpflicht ab dem 25. Januar. Einem Rekurs dagegen wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.

Der Zürcher Regierungsrat lehnte es ab, diese wiederherzustellen. Das Verwaltungsgericht hat dies nun getan.

Bildungsdirektion war nicht zuständig

Das Gericht sei bei der vorläufigen Prüfung zum Schluss gelangt, dass die Bildungsdirektion für die Maskentragpflicht gar nicht zuständig ist. Stattdessen hätte es einen Entscheid des Gesamtregierungsrats gebraucht. Deshalb sei es unverhältnismässig, einer Beschwerde dagegen die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

Die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler wurde in verschiedenen Kanton in den vergangenen Wochen gelockert oder teilweise abgeschafft.

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