Die Maskenpflicht in den Genfer Spitälern und Pflegeheimen bleibt laut dem Kanton weiterhin erhalten.
Genf Maskenpflicht Spitäler
Im Kanton Genf bliebt die Maskenpflicht in medizinsich-sozialen Einrichtungen erhalten. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/Ti-Press/Pablo Gianinazzi
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Genf behält die Maskenpflicht in Spitälern und Pflegeheimen bei.
  • Dies hat die kantonale Regierung so am Mittwoch beschlossen.

Im Kanton Genf bleibt das Tragen einer Maske in Spitälern, Pflegeheimen und anderen medizinisch-sozialen Einrichtungen obligatorisch. Dies hat die Genfer Regierung am Mittwoch beschlossen. Sie wollen verletzliche Personen auch nach der Aufhebung der besonderen Lage auf nationaler Ebene vor einer Ansteckung durch das Coronavirusschützen.

Der Genfer Staatsrat hat diesen Entscheid gefällt, weil sich die Omikron-Variante des Coronavirus im Kanton nach wie vor stark verbreitet. Ebenfalls ausschlaggebend waren die weiter steigenden Spitaleinweisungen. Die Maskenpflicht bleibt daher ab zwölf Jahren an «Orten, an denen ältere oder schutzbedürftige Menschen gepflegt werden» obligatorisch. So heisst es in einer Mitteilung des Kantons Genf vom Mittwoch.

Der Kanton Neuenburg belässt es bei einem Appell an die Bevölkerung: Sie bitten, aus Rücksicht auf Mitmenschen mit einem geschwächten Immunsystem, sich vorsichtig zu verhalten. Das Beachten der Hygieneregeln und ein mundschutz sei aber insbesondere im Kontakt mit vulnerablen Personen mit Nachdruck zu empfehlen. Spitäler, Pflegeheime oder Arztpraxen können die Maskenpflicht «in eigener Verantwortung» für obligatorisch erklären, wie der Kanton Neuenburg am Mittwoch mitteilte.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

CoronavirusRegierung