Die Steuerkommission der Aargauer Gemeinde Böttstein mahnt einen Mann öffentlich im Amtsblatt. Ein obskurer Fall, denn der Betroffene ist bereits verstorben.
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Die Steuerkommission Böttstein sieht sich aktuell mit einem ganz kuriosen Fall konfrontiert. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Tage veröffentlichte die Steuerkommission Böttstein eine Mahnung im Amtsblatt.
  • Ein Mann wird zum zweiten Mal aufgefordert, die Steuererklärung 2020 einzureichen.
  • Obwohl die Person bereits verstorben ist, wird mit rechtlichen Massnahmen gedroht.
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Schweizweit stellen Steuerkommissionen jährlich etliche Mahnungen wegen nicht eingereichter Steuererklärungen aus. Dieses öffentliche Mahnschreiben im Amtsblatt in der Aargauer Gemeinde ist aber womöglich einzigartig. Öffentlich und ganz bewusst wird hier ein bereits verstorbener Mann von der Steuerkommission zur Zahlung aufgeboten.

Steuerkommission Böttstein hatte keine Wahl

Tatsächlich handelt es sich bei dieser Aktion nicht etwa um einen Fehler, der Steuerkommission waren die sonderbaren Umstände durchaus klar. Aber als Behörde habe man nun mal den Auftrag, eine Steuerveranlagung auf jeden Fall machen zu können. Da sei das Amtsblatt manchmal das letzte Mittel, wie die Leiterin der Steuerabteilung Böttstein gegenüber dem «SRF» erklärt.

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Die Publikation der Steuerkommission Böttstein im Aargauer Amtsblatt (anonymisiert durch Nau.ch). - Staatskanzlei Kanton Aargau

In der Publikation wird dem verstorbenen Mann tatsächlich mit rechtlichen Massnahmen gedroht. Bei weiterem Ausbleiben der Steuerzahlung wird eine Busse über die direkte Bundessteuer sowie eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen ausgefällt.

Weitere Details zu dem Fall können seitens der Steuerabteilung wegen des Steuergeheimnisses nicht bekannt gegeben werden. Der Leiterin der Steuerkommission ist die sonderbare Situation derweil klar geworden. In Zukunft würde sie eine Mahnung an einen Verstorbenen nicht mehr im Amtsblatt veröffentlichen.

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