In Wolf scheint sein Unwesen zwischen Oberbalm und Sangernboden zu treiben. Seit Mitte April soll er 14 Schafe gerissen haben.
Wölfe
Ein Wolf. (Archivbild) - Julian Stratenschulte/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wolf soll seit Mitte April mindestens 14 Schafe gerissen haben.
  • Ein Abschuss des Tieres ist aber verboten.
  • Denn er hat dafür zu wenig geschützte Kleinwiederkäuer erlegt.
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Im Gebiet zwischen Oberbalm und Sangernboden hat ein Wolf seit Mitte April mindestens 14 Schafe gerissen. Trotz der hohen Zahl an Opfern ist laut «Der Bund» ein Abschuss des Tieres nach aktuellem Stand nicht erlaubt.

Einsamer Wolf auf Beutezug

Die Behörden des Kantons Bern gehen nämlich davon aus, dass die Angriffe auf die Schafherden das Werk eines einzelnen Wolfs sind. Seit dem 15. April hat das Raubtier insgesamt 14 Lämmer und Auen, also weibliche Schafe, getötet.

Die Reihe der Angriffe begann in Guggisberg nahe Sangernboden mit drei toten Lämmern. Es folgten weitere Vorfälle in Rüschegg und Rüeggisberg sowie zwei Attacken in Oberbalm.

Nach offiziellen Angaben wurde der letzte Wolfsangriff am vergangenen Freitag am Rand von Riggisberg verzeichnet. Ein Lamm wurde dabei getötet, ein weiteres verschleppt – oder wie es vom Kanton heisst: «Wir gehen davon aus, dass es verspeist wurde».

Abschuss noch nicht erlaubt

Laut Jagdinspektorat des Kantons Bern handelt es sich wahrscheinlich um einen Einzelwolf. Eine endgültige Bestätigung steht jedoch noch aus und wird erst nach einer DNA-Analyse erwartet. Die Ergebnisse sollen in einigen Wochen vorliegen.

Soll der Wolf im Gantrischgebiet geschützt werden?

Nach geltendem Recht kann ein Wolf erst dann zum Abschuss freigegeben werden, wenn er sechs geschützte Kleinwiederkäuer gerissen hat. Nach aktuellem Kenntnisstand waren jedoch nur die drei Schafe in Rüschegg geschützt.

Für eine Abschussgenehmigung sind also weitere Angriffe desselben Wolfs erforderlich.

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