Fusion von Baselbieter Kirchgemeinden wird vereinfacht

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Basel,

Im Kanton Baselland wird den Kirchgemeinden die Fusion vereinfacht. Der Landrat hat eine entsprechenden Änderung des Kirchengesetzes am Donnerstag einstimmig gutgeheissen

Basel-Land
Das Wappen des Kantons Basel-Landschaft. (Symbolbild) - Keystone

Damit können Baselbieter Kirchen für den Zusammenschluss von Kirchgemeinden künftig auf eine kantonsweite Urnenabstimmung unter ihren Mitgliedern verzichten. Die Vorlage war im Kantonsparlament schon in der ersten Lesung vor zwei Wochen unbestritten gewesen.

Bisher mussten in den Verfassungen der Landeskirchen die einzelnen Kirchgemeinden bezeichnet sein. Eine Zusammenlegung oder Trennung einzelner Kirchgemeinden konnte somit nur über Verfassungsänderungen vorgenommen werden. Eine vom Landrat im November stillschweigend an die Regierung überwiesene Motion aus EVP-Kreisen hatte verlangt, diese Hürde zu beseitigen.

Aufgrund der Gesetzesänderung müssen die Landeskirchen künftig in ihrer jeweiligen Kirchenverfassung den innerkirchlichen Erlass festlegen, der ihre Gliederung in Kirchgemeinden regelt. So soll den Kirchen offenstehen, die Auflistung der Kirchgemeinden in einem anderen Erlass als ihrer Verfassung festzuhalten. Eine Auflistung bleibt jedoch notwendig, weil dies die Kantonsverfassung vorgibt.

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