Für die Schonung von Ressourcen bleibt noch viel zu tun

Keystone-SDA
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Bern,

Geht es um die Schonung von Ressourcen, bleibt in der Schweiz noch viel zu tun, auch wenn in einigen Punkten etwas erreicht worden ist. Das ist das Fazit eines Berichts des Umweltdepartements (Uvek). Es hat nun vom Bundesrat den Auftrag erhalten, bis Ende 2022 Massnahmen zu erarbeiten.

Wald im Bleniotal
Fast der gesamte Schweizer Wald ist im Privatbesitz. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat nahm am Freitag von einem Bericht des Uvek zur Grünen Wirtschaft Kenntnis.

Er bezieht sich auf die Jahre 2016 bis 2019. Trotz Effizienzgewinnen sei die Schweiz noch weit entfernt von einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen, schrieb der Bundesrat.

Dass weltweit Ökosysteme und Klimastabilität «an den Grenzen ihrer Belastbarkeit» angelangt seien, liege auch am Ressourcenverbrauch der Schweiz. Das schwäche die Widerstandsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft gegen Krisen und Pandemien.

Erreicht wurde zwar etwas, schreibt der Bundesrat und verweist auf eine Vereinbarung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) mit der Branche zur Reduktion des Torf-Imports und ein Projekt zur Rückgewinnung von Zink aus Kehricht-Verbrennungsanlagen. Damit kann ein Drittel des Schweizer Bedarfs an Zink gedeckt werden.

Ein Netzwerk berät zudem Firmen zum Thema Ressourceneffizienz. Bisher 170 Betriebe trafen bisher Massnahmen, um Ressourcen effizient zu nutzen und Geld zu sparen. In den Worten des Bundesrates braucht es aber eine ganzheitliche Herangehensweise, um den Ressourcenverbrauch nachhaltig zu senken.

Der Hebel muss bei der Ernährung, beim Wohnen und bei der Mobilität angesetzt werden, wo am meisten zu bewirken wäre. Nicht nur die Konsumentinnen und die Konsumenten sind laut Bundesrat gefordert, sondern und vor allem die Unternehmen.

Der Bundesrat will den Fokus auf eine bessere Ressourceneffizienz und die Förderung der Kreislaufwirtschaft legen. Das Uvek hat den Auftrag erhalten, bis Ende 2022 Vorschläge für ein Massnahmenpaket auszuarbeiten, mit Blick auf den europäischen Green Deal und Entscheide des Parlaments. Auch das Finanzdepartement (EFD) und das Wirtschafts- und Bildungsdepartement (WBF) sollen einbezogen werden.

Gemäss einem zweiten vom Bundesrat gutgeheissenen Bericht sollen mehrere Massnahmen vertieft geprüft werden, um der Kreislaufwirtschaft mehr Schwung zu geben - sie wird als Teil der Grünen Wirtschaft angesehen.

Eine mögliche Massnahme sind Deklarationspflichten. Dank nützlicher Informationen, etwa zu Lebensdauer, Reparierfähigkeit und Wiederverwertbarkeit, könnten Konsumenten ihre Verantwortung besser wahrnehmen.

Eine weitere Option wäre, dafür zu sorgen, dass Produkte vermehrt geflickt statt weggeworfen werden. Vertieft geprüft werden sollen sodann nutzenbasierte Geschäftsmodelle mit einem ökologischen Mehrwert. Anbieter dieser Geschäftsmodelle könnten sich dann günstiger finanzieren und so ihre Angebote verbilligen.

Verworfen wurden dagegen eine Reduktion der Mehrwertsteuer beispielsweise auf Reparaturen. Auch eine Abgabe auf grauer Energie respektive für Reparaturdienstleistungen wurde fallengelassen.

Am Beispiel der Reparaturen werde deutlich, dass Massnahmen aufeinander abgestimmt sein müssten, heisst es im Bericht. Steuerlich Verbilligungen genügten nicht. Produkte müssten beispielsweise besser reparierbar und Ersatzteile zu vernünftigen Preisen erhältlich sein. Und das Reparieren müsse sich für Hersteller und Käufer lohnen.

Diesen zweiten Bericht verfasste der Bundesrat auf Grund eines Postulates aus dem Ständerat. Eingereicht hatte es alt Ständerat Beat Vonlanthen (CVP/FR) im Jahr 2017.

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