In St. Gallen beginnt der Prozess gegen fünf Stadtmitarbeiter wegen der fahrlässigen Verletzung eines Kindes, das 2020 vom Sprungturm der Badi geschubst wurde.
Sprungturm
In St. Gallen beginnt der Prozess gegen fünf Stadtmitarbeiter wegen der fahrlässigen Verletzung eines Kindes, das 2020 vom Sprungturm geschubst wurde. - Oliver Berg/dpa

In St. Gallen hat am Dienstag ein Gerichtsprozess gegen fünf Mitarbeiter der Stadt begonnen. Ihnen wird fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen. Der Fall dreht sich um ein Kind, das 2020 vom Sprungturm in der Badi geschubst wurde und sich schwer verletzte.

Der Neunjährige schlug aus fünf Metern mit dem Kopf am Beckenrand auf. Er habe seither zwei Klassen wiederholen müssen, sei mittlerweile in einer Sonderklasse, so der Anwalt seiner Familie.

Verurteilung gefordert

Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Privatkläger verlangten für fünf Mitarbeiter der Stadt St. Gallen, Kadermitglieder und Angestellte der Badi, eine Verurteilung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Sie sollen Sicherheitsmängel am Sprungturm ignoriert und diesen während des Betriebs nicht überwacht haben.

Im städtischen Freibad Lerchenfeld habe es ausserdem keine Verhaltensregeln gegeben, etwa ein Verbot, jemanden vom Sprungturm zu stossen. «Eine Unsumme an Sicherheitsvorschriften waren nicht erfüllt», sagte der Anwalt. Er forderte auch eine finanzielle Genugtuung für den Buben.

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