Fünf Prozent besitzen im Kanton Thurgau zwei Drittel des Vermögens
Die steuerbaren Einkommen im Thurgau sind gewachsen. Aber: Fünf Prozent besitzen im Kanton Thurgau zwei Drittel des Vermögens.

Im Jahr 2016 haben die etwa 176'000 Steuerpflichtigen insgesamt gut 9 Milliarden Franken steuerbares Einkommen erwirtschaftet. Das sind 2,7 Prozent mehr als im Vorjahr.
Zum Anstieg hat unter anderem die erneute Zunahme von einkommensstarken Steuerpflichtigen beigetragen, wie die Dienststelle für Statistik am Dienstag mitteilte. So waren 2016 8,3 Prozent mehr natürliche Personen mit einem steuerbaren Einkommen von 100'000 Franken oder mehr im Thurgau steuerpflichtig als im Vorjahr.
Damit setzte sich der Trend der letzten Jahre fort: Seit 2005 hat sich die Zahl der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen von über 100'000 Franken verdoppelt, die Anzahl aller Steuerpflichtigen stieg im selben Zeitraum um 21 Prozent.
Die Steuerpflichtigen im Kanton Thurgau verfügten 2016 über ein steuerbares Vermögen von insgesamt 46,6 Milliarden Franken und generierten damit einen Vermögenssteuerertrag von 50 Millionen Franken. Das steuerbare Vermögen legte gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Prozent zu.
Rund zwei Drittel der Steuerpflichtigen verfügten über kein steuerbares Vermögen. Auf der anderen Seite deklarierten 5 Prozent der Steuerpflichtigen ein steuerbares Vermögen von einer Million Franken oder mehr. Sie waren damit im Besitz von mehr als zwei Dritteln des gesamten steuerbaren Vermögens im Kanton.
In der Steuerperiode 2016 wurden im Kanton Thurgau insgesamt 13'341 juristische Personen steuerlich veranlagt, 3 Prozent mehr als im Vorjahr. Der von ihnen erwirtschaftete steuerbare Gewinn stieg gegenüber 2015 um 8 Prozent auf 1,67 Milliarden Franken. Damit erholten sich die steuerbaren Gewinne der Thurgauer Unternehmen wieder etwas, nachdem sie im Jahr 2015 als Folge der Aufhebung des Euro-Mindestkurses markant eingebrochen waren.
Trotz dieses Anstiegs blieben die steuerbaren Gewinne 2016 immer noch 13 Prozent unter dem Niveau, das sie vor der Aufhebung des Euro-Mindestkurses erreicht hatten.