Fristbeginn für Postzustellungen am Wochenende erst ab Montag

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Bern,

Bei Postzustellungen am Wochenende mit Fristablauf soll die Frist erst ab Montag gelten, um den Empfängern mehr Zeit zu geben.

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Postzustellungen am Wochenende mit Fristablauf sollen erst ab Montag gelten, um den Empfängern mehr Zeit zu gewähren. (Archivbild) - dpa-infocom GmbH

Bei Postzustellungen am Wochenende mit einem Fristablauf soll die Frist erst ab Montag laufen. Damit erhalten Empfänger von Dokumenten wie Kündigungen oder Gerichtsurteilen mehr Zeit. Im Zivilprozessrecht gilt diese Regelung bereits. Nun will sie der Bundesrat auf das ganze Bundesrecht ausweiten.

Er verabschiedete die entsprechende Botschaft am Mittwoch ans Parlament. Werden Postsendungen, die eine Frist auslösen, am Samstag zugestellt, soll das nicht mehr zu rechtlichen Nachteilen für Empfängerinnen und Empfänger führen, wie der Bundesrat mitteilte. Diese Harmonisierung der Fristberechnung fand auch in der Vernehmlassung Anklang.

Konkret sollen die entsprechenden Dokumente, die am Wochenende im Briefkasten landen, erst ab Montag als zugestellt gelten. Diese Regelung verschafft den Adressaten mehr Zeit, ihre Rechte auszuüben. Dies betrifft den Angaben zufolge namentlich auch Bereiche, in denen nur während der Bürozeiten unter der Woche gearbeitet wird. Zudem führt die neue Regelung zu mehr Rechtssicherheit, da die Frist in jedem Fall erst am darauffolgenden Werktag zu laufen beginnt.

Zustellungsfiktion soll ins Bundesrecht übertragen werden

Um diese sogenannte Zustellungsfiktion ins gesamte Bundesrecht zu übertragen, braucht es verschiedene Gesetzesänderungen. Angepasst werden müssen das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Bundesgerichtsgesetz, das Militärstrafgesetz, den Militärstrafprozess, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts.

Um zu garantieren, dass die Zustellungsfiktion im ganzen Bundesrecht gilt und keine Rechtslücken bestehen, schlägt der Bundesrat zudem vor, die neue Regelung im Bundesgesetz über den Fristenablauf an Samstagen ausdrücklich festzuschreiben. Das soll insbesondere für Fristen im materiellen Privatrecht etwa bei einer Wohnungskündigung oder im Strafrecht etwa bei einem Strafantrag gelten.

Zusätzlich nahm der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassung auch das Steuerharmonisierungsgesetz in die Vorlage auf. Damit soll künftig eine einheitliche Regelung in der Zustellung von Steuersachen auf Bundes- und Kantonsebene zum Zug kommen.

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Kommentare

User #1493 (nicht angemeldet)

Wieder mal störend die inhaltliche Vermischung von Deutschland und Schweiz in einem Artikel auf nau.ch. Der Text bezieht sich auf die Schweiz, das Bild zeigt die deutsche Post. Schludrige Arbeit!

User #2888 (nicht angemeldet)

Faule Ausreden der Post! Da wird dem Kunde übel getan! Die Post will nur sparen, auf Kosten der Kunden!

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