Der Kanton Fribourg bekommt neue Richtlinien für die Internetnutzung in Schulen. Diese sehen Einschränkungen bei WhatsApp und Co. vor.
Ein Handy mit der App WhatsApp. Im Hintergrund ist das Logo der App nochmals zu sehen.
Ein Handy mit der App WhatsApp. Im Hintergrund ist das Logo der App nochmals zu sehen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Fribourg bekommt neue Social-Media-Richtlinien.
  • Die Nutzung von WhatsApp, Facebook und Instagram wird eingeschränkt.

Der Kanton Freiburg hat neue Richtlinien über die Internetnutzung und den Gebrauch digitaler Technologien der Freiburger Schulen erlassen. Er will, dass die Schulen bevorzugt die vom Kanton bereitgestellten Plattformen nutzen.

Den Schulen verbietet er, im Namen von Schülern auf anderen Plattformen wie WhatsApp, Facebook oder Instagram Konten zu eröffnen, auch nicht für Lernaktivitäten. Die Schulen haben ein Jahr Zeit, sich den neuen Vorgaben anzupassen, wie der Kanton Freiburg am Freitag mitteilte.

Eine der Kantons-Plattformen heisst «Frischool» und wird ab Ende September bereitstehen. Der Kanton Freiburg spricht von einem «digitalen Ressourcenportal», zu dem die Schüler an der Schule oder zu Hause Zugriff erhalten. Es enthält eine Online-Enzyklopädie, um Dokumentationen zu suchen und Vorträge vorzubereiten.

Auch eine Datenbank mit interaktiven Informationsquellen für wissenschaftliches Lernen wird «Frischool» aufweisen. Zusätzliche Wortschatz-Übungen mit Selbstkorrektur ermöglicht das Portal ebenfalls.

Weniger Schüler, mehr Klassen
Kommende Woche beginnt im Kanton Freiburg für 46'754 Schülerinnen und Schülern der Unterricht. Das sind 735 weniger als vor einem Jahr. Trotz dem leichten Rückgang der Schülerzahl eröffnet der Kanton Freiburg sechzehn zusätzliche Klassen, was ermöglicht, den Klassendurchschnitt stabil zu halten respektive leicht zu senken.

Der Durchschnitt beträgt in der Primarschule 19,3 Kinder pro Klasse und 19,2 auf der Orientierungsstufe.

Im Zeichen von Bundesgerichtsentscheid
Im Kanton Freiburg ist der Schulbeginn auch geprägt vom Bundesgerichtsurteil vom vergangenen Dezember zur grundsätzlichen Unentgeltlichkeit der Volksschule. Bisher konnten die Freiburger Gemeinden ihre Kosten für kulturelle und sportliche Schulaktivitäten sowie für Schulmaterial teilweise den Eltern verrechnen.

Es werden nun Listen erstellt, die aufzeigen, auf welchem Schulniveau die Gemeinden was genau zur Verfügung stellen müssen.

Der Freiburger Staatsrat hat beschlossen, die Hälfte der bisherigen Elternbeiträge, das heisst drei Millionen Franken, zu übernehmen. Damit dieser Entscheid umgesetzt werden kann, muss die Schulgesetzgebung abgeändert werden.

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