Freunde im Kofferraum, Crash: BMW-Raser muss 100'000 Franken zahlen
Ein 19-Jähriger rast mit Freunden im Kofferraum durch die Ostschweiz. Mit bis zu 163 km/h und betrunken verliert er die Kontrolle – jetzt ist das Urteil da.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein damals 19-Jähriger raste 2022 mit zwei Freunden im Kofferraum und bis zu 163 km/h durch die Ostschweiz.
- Mit 1,23 Promille verlor er die Kontrolle über seinen BMW. Alle Insassen wurden verletzt, zwei Mädchen schwer.
- Das Gericht hat ihn nun zu einer Geldstrafe von 25'200 Franken verurteilt. Hinzu kommen weitere Kosten und Schadenersatzforderungen.
Was als gemeinsamer Freitagabend unter Freunden beginnt, endet im März 2022 in einem schweren Unfall. Weil im BMW eines 19-Jährigen nicht genügend Sitzplätze frei sind, fahren zwei Jugendliche kurzerhand im Kofferraum mit.
Der Junglenker nimmt dabei wenig Rücksicht auf die Verkehrssicherheit. In Beringen SH fährt er mit 148 km/h durch eine 80er-Zone. Rund eine Stunde später erreicht er zwischen Schlatt TG und Diessenhofen TG sogar 163 km/h.
Nach einem Zwischenstopp in einer Bar setzt sich der 19-Jährige erneut ans Steuer. Zu diesem Zeitpunkt sind alle sieben Insassen wieder im fünfsitzigen BMW unterwegs. Zwei Freunde steigen später aus, die beiden Jugendlichen aus dem Kofferraum nehmen ihre Plätze ein.
BMW fliegt durch die Luft
Auf der Fahrt in Richtung Schlatt verliert der Fahrer in einer Kurve die Kontrolle. Das Auto gerät auf das Trottoir, überquert später die Gegenfahrbahn und fliegt rund 20 Meter über ein Wiesenbord. Schliesslich prallt der BMW gegen die Mauer einer Fabrik.
Alle Insassen werden verletzt. Zwei 17-jährige Mädchen müssen mit dem Helikopter ins Spital gebracht werden. Eine Blutalkoholkontrolle zeigt: Der Fahrer hatte beim Unfall 1,23 Promille Alkohol im Blut.
Wie das Auto-Newsportal «Streetlife» berichtet, musste sich der heute 23-Jährige am Dienstag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Er zeigte sich geständig und akzeptierte das abgekürzte Verfahren.
«Ich wünschte, ich wäre an diesem Abend Zuhause geblieben», sagte er vor Gericht. Er sei froh, dass es allen Beteiligten den Umständen entsprechend wieder gut gehe.
Über 25'000 Franken Geldstrafe
Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie eine unbedingte Geldstrafe von 25'200 Franken. Das Gericht bestätigte den Urteilsvorschlag.
Hinzu kommen Verfahrens- und Anwaltskosten. Zudem fordert die Versicherung rund 48'000 Franken Schadenersatz vom Fahrer zurück.
Der Richter machte deutlich, dass die Strafe auch höher hätte ausfallen können. Gleichzeitig berücksichtigte er, dass sich der Mann seit dem Unfall nichts mehr zuschulden kommen liess.
«Ich habe das Gefühl, Sie haben Ihre Lektion gelernt», sagte der Richter.















