Freiheitsstrafe von 55 Monaten für IS-Anhänger beantragt

    Keystone-SDA
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    Bellinzona,

    Die Bundesanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 55 Monaten für einen IS-Anhänger (25). Er soll auf Social Media Gewalt-Propaganda verbreitet haben.

    Das Bundesstrafgericht in Bellinzona muss sich mit einem einschlägig vorbestraften Syrien-Rückkehrer befassen. (Archivbild)
    Das Bundesstrafgericht in Bellinzona muss sich mit einem einschlägig vorbestraften Syrien-Rückkehrer befassen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein 25-jähriger IS-Rückkehrer soll für 55 Monate ins Gefängnis.
    • Er soll online Gewalt-Propaganda verbreitet und andere Personen angeworben haben.
    • Die Bundesanwaltschaft fordert daher eine lange Freiheitsstrafe.

    Die Bundesanwaltschaft (BA) fordert für einen 25-Jährigen wegen Widerhandlungen gegen das IS-Gesetz und Gewaltdarstellungen eine Freiheitsstrafe von 55 Monaten. Beim Angeklagten handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Syrien-Rückkehrer.

    Laut BA hat der Angeklagte auf mehrfache Weise gegen das IS-Gesetz verstossen. Er wird beschuldigt, im Winterthurer Salafisten-Kreis als anerkannter Syrien-Rückkehrer andere Personen für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeworben zu haben.

    Propaganda-Videos verbreitet

    Dabei habe er einen grosses Engagement gezeigt und Propaganda-Videos auf Social Media-Kanälen verbreitet. Zudem habe der Angeklagte in drei Fällen Gewaltdarstellungen beschafft und anderen zugänglich gemacht.

    Durch Überwachungsmassnahmen kam ans Licht, dass der 25-Jährige einen Unfall vortäuschte. So bezog er ungerechtfertigt Leistungen der Unfallversicherung von fast 16'000 Franken. Vor Gericht distanzierte sich der Angeklagte nicht von der IS-Ideologie.

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