Freidenker blitzen im Fall Morerod bei der Staatsanwaltschaft ab

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Bern,

Einem Bischof aus der Romandie wird vorgeworfen von einem Fall sexuellen Übergriffes in der Kirche gewusst zu haben. Die Anzeige gegen ihn bleibt erfolglos.

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Charles Morerod, Präsident SBK, spricht an einer Medienkonferenz über die sexuellen Übergriffe im kirchlichen Umfeld. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bischof aus der Romandie habe von sexuellen Übergriffen eines Geistlichen gewusst.
  • Er sei aber nicht tätig geworden.
  • Dieser Vorwurf der Schweizer Freidenker blieb erfolglos.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg tritt im Fall Charles Morerod nicht auf die Anzeige der Schweizer Freidenker ein. Diese warfen dem Bischof der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg vor, von Vorwürfen zu sexuellen Übergriffen gewusst zu haben. Sie seien von einem ihm unterstellten Geistlichen begangen worden sein. Der Bischof sei aber untätig geblieben.

Staatsanwalt geht nicht auf Anzeige ein

Der Generalstaatsanwalt habe entschieden, nicht auf die Anzeige der Freidenker einzutreten, hiess es in einer Mitteilung vom Freitag. Es gebe keine objektiven Gründe für Verstösse gegen das Strafrecht. Die Freidenker können die entsprechende Verfügung nicht anfechten.

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Bischof Morerod (r.) spricht mit dem Sankt Nikolaus in Fribourg. - keystone

Der Generalstaatsanwalt erklärt, Morerod habe nichts gewusst von den Protokollen, die in den Archiven des Bistums gefunden wurden. Ebenso wenig sei sich dem Bischof bewusst gewesen, dass die Episode, die ihm der Pfarrer erzählte, strafrechtlich relevant sein könnte.

Für den Bischof habe es sich vielmehr um eine moralische denn eine rechtliche Frage gehandelt. Deshalb sei er 2016 auch nicht verpflichtet gewesen, das mutmassliche Fehlverhalten des Pfarrers zur Anzeige zu bringen.

Ermittlungsbehörden sollen tätig werden

Mit ihrer Anzeige wollten die Freidenker insbesondere sicherstellen, dass die Ermittlungsbehörden tätig werden. Sie sollen ein allfälliges Verschulden Morerods «seriös prüfen».

Es dürfe nicht sein, dass die Kirche mutmassliche Täter vor dem Zugriff der Vollzugsbehörden schütze. Die Freidenker verwiesen auf Berichte im «Tages-Anzeiger» und im Schweizer Fernsehen SRF. Der Fall des Geistlichen soll kirchenintern schon seit Jahren bekannt gewesen sein.

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