Flugbetriebszeiten in Zürich und Genf sind seit Jahren ein Thema
Die Betriebszeiten der Landesflughäfen Zürich und Genf sind seit Jahren ein Thema. Zwei Volksinitiativen widmeten sich zuletzt an beiden Orten dem Thema.

Die «Nachtruhe-Initiative» des Vereins Fair in Air, einer Vereinigung von Fluglärmgegnern im Kanton Zürich, fordert eine strikte Nachtruhe von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Flüge nach 23.00 Uhr zum Verspätungsabbau wären bei einer Annahme nicht mehr möglich.
Der Zürcher Kantonsrat war sich allerdings einig, dass die Initiative nicht bundesrechtskonform umgesetzt werden kann. Daher stimmte er unlängst einem Gegenvorschlag zu, der steigende Gebühren für Flüge nach 23.00 Uhr, einen jährlichen Bericht des Regierungsrates zur Einhaltung der Nachtordnung und eine Informationspflicht des Flughafens über allfällige Verspätungsgründe fordert.
Für den Verein Fair in Air ist der Gegenvorschlag ein «tragfähiger Kompromiss», der die zentralen Anliegen der Initiative aufnehme. Bereits im Vorfeld hatte der Verein den Rückzug der Initiative in Aussicht gestellt, falls das Parlament den Gegenvorschlag annimmt und kein Referendum ergriffen wird.
Unabhängig davon werden die Strafgebühren bei Verspätungen an Randzeiten am Flughafen Zürich ansteigen – voraussichtlich ab Herbst. Wie Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) im Kantonsrat sagte, soll dies 2033 erneut der Fall sein. Der Bund gibt dies vor.
Im Kanton Genf wiederum wurde 2019 eine Volksinitiative «für eine demokratische Steuerung des Flughafens Genf» von den Stimmberechtigten angenommen. Sie forderte, dass der Kanton die Entwicklung des Flughafens strenger kontrolliert und dabei die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner – insbesondere im Hinblick auf Fluglärm und Luftverschmutzung – sowie wirtschaftliche Interessen und Umweltschutz gleichberechtigt berücksichtigt.
Bis anhin dürfen Flüge am Flughafen Zürich bis 23.00 Uhr abfliegen oder landen. Bis 23.30 Uhr ist es zudem erlaubt, Verspätungen ohne Sonderbewilligung abzubauen. In Genf starten und landen Flugzeuge zwischen 06.00 Uhr und Mitternacht. Bei Verspätungen sind Ausnahmen bis 00.30 Uhr möglich.






