Das Obergericht des Kantons Thurgau befasst sich am 27. Mai ein weiteres Mal mit dem aufwendigen Flowtex-Fall. Das Bundesgericht hatte im August 2019 die Beschwerden der Beschuldigten gutgeheissen und die Schuldsprüche wegen Geldwäscherei aufgehoben.
Flowtex
Ein Firmenschild auf dem Dach des FlowTex-Gebäudes in Ettlingen bei Karlsruhe, fotografiert am 15. Februar 2000. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Als im September 2015 der Flowtex-Prozess vor dem Bezirksgericht Frauenfeld begann, umfassten die Akten bereits rund 140 Bundesordner.

Wegen des erwarteten grossen Interesses wurde die auf 20 Tage angesetzte Verhandlung in die Aula des Bildungszentrums verlegt.

Es entwickelte sich eines der aufwendigsten Verfahren der Thurgauer Justiz, das bereits beim Start eine lange Vorgeschichte hatte. Der Ursprung des Falls liegt bei einem Wirtschaftsdelikt, das in Deutschland im Jahr 2000 Schlagzeilen machte. Der Flowtex GmbH waren damals Betrügereien in Milliardenhöhe mit nicht existierenden Bohrsystemen nachgewiesen worden.

Ein Teil der illegalen Gewinne blieb nach der Strafuntersuchung verschwunden. Um diese Vermögenswerte ging es in den Verfahren im Thurgau: Die Anklage warf dem ehemaligen Flowtex-Geschäftsführer, seiner Ex-Frau sowie deren Anwalt vor, Luxusgüter und Kunstwerke im Wert von 25 Millionen Franken in die Schweiz verschoben und so gewaschen zu haben.

Dabei handelte es sich unter anderem um Bilder von Chagall, um Diamanten und um Grundstücke in St. Moritz. Thema in den Verhandlungen waren aber auch Gesellschaften in Panama oder eine Bareinzahlung von mehreren Millionen auf ein Nummernkonto bei einer St. Galler Privatbank.

Sowohl vor dem Bezirksgericht Frauenfeld als auch vor der zweiten Instanz, dem Thurgauer Obergericht, erreichte die Staatsanwaltschaft Schuldsprüche wegen Geldwäscherei und Urkundenfälschung mit bedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafen zwischen 18 und 36 Monaten.

Die grosse Wende brachte dann 2019 das Bundesgericht, das feststellte, die ertrogenen Vermögenswerte seien in Deutschland gemäss den damals geltenden Gesetzen nicht einziehbar gewesen. Geldwäscherei könne jedoch nur an Vermögenswerten begangen werden, die einziehbar seien. Die Konsequenz daraus waren Freisprüche.

Am 27. Mai geht es nun um die Folgen dieses Bundesgerichtsurteils. Die Themen der Verhandlung seien Entschädigungen für die Beschuldigten, aber auch die Verteilung der Verfahrenskosten, erklärte Thomas Soliva von der Medienstelle des Thurgauer Obergerichts auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

In den letzten Monaten gab es zudem zwei weitere Urteile des Bundesgerichts im Zusammenhang mit dem Fall: Im Februar wurde entschieden, dass die Ex-Frau des Flowtex-Geschäftsführers 25 Millionen Franken aus dem Verkauf eines Grundstücks in St. Moritz an die Konkursmasse abzutreten hat. Beim zweiten Urteil ging es um den Diamantschmuck der Frau, der vorderhand ans Betreibungsamt geht.

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