Aargauer Berufsschulen dürfen künftig höhere Rücklagen bilden, um die Ausbildungskosten auszugleichen.
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Es soll den Berufsschulen im Kanton Aargau ermöglicht werden, einen höheren Geldbetrag zurückzulegen. - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Die Aargauer Berufsschulen sollen künftig höhere Rücklagen bilden können. Sie sollen künftig bis zu 30 Prozent der Schulbetriebskosten in einen Rücklagenfonds legen dürfen, statt wie derzeit 10 Prozent.

Der Regierungsrat will den entsprechenden Entscheid des Parlaments bei der Revision des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung umsetzen.

Konkret sollen die zehn Berufsschulen bis zu 35,4 Millionen Franken in den Rücklagenfonds einzahlen können, wie aus der am Freitag veröffentlichten Botschaft des Regierungsrats an das Parlament hervorgeht. Nach dem geltenden Gesetz können in diesen Topf knapp 12 Millionen Franken gelegt werden.

Diese Rücklagen sollen die Beiträge der Gemeinden für die Auszubildenden ausgleichen. Stark schwankende Wohnkostenbeiträge für Auszubildende an die Berufsschule können den Gemeinden bei der Ausarbeitung ihres Budgets Schwierigkeiten bereiten.

In diesen Rücklagenfonds sollen die Betriebsüberschüsse der Berufsschulen fliessen. Der Grosse Rat hatte im Jahr 2021 eine entsprechende Motion aus den Reihen der Grünen, SP, FDP und GLP überwiesen.

Regierungsrat plant Änderungen

Der Regierungsrat hatte zunächst tiefere Rückstellungen vorgesehen. Der Regierungsrat will mit der Revision des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung zudem die rechtliche Grundlage schaffen, um das Angebot zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung für spät zugewanderte Erwachsene nach der Pilotphase weiterzuführen.

Das Angebot soll Personen helfen, die wesentliche Teile oder die gesamte obligatorische Schulzeit nicht in der Schweiz absolviert haben. Der Regierungsrat will eine «Kann»-Formulierung ins Gesetz schreiben.

So könne die Grundlage geschaffen werden, um beispielsweise das Pilotprogramm «Integrationsvorlehre» (Invol) des Staatssekretariats für Migration (Sem) zu verstetigen.

Vorhandenes intellektuelles Potential könne für die Wirtschaft auf diese Weise nutzbar gemacht werden, schrieb der Regierungsrat in der Botschaft.

«Integrationsvorlehre» im Fokus

Der Kanton Aargau bietet die «Integrationsvorlehre» seit Beginn des Pilotprogramms 2018 an. Das Ziel des Programms besteht gemäss Regierungsrat darin, die Teilnehmenden branchenspezifisch auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung vorzubereiten.

Offen steht das einjährige, praxisorientierte Brückenangebot für anerkannte Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen sowie spät zugewanderte Personen aus EU-/EFTA- und Drittstaaten.

Damit solle die Erwerbsintegration dieser Personen rascher und nachhaltiger gelingen. Die Teilnehmenden im Kanton Aargau seien in der Regel zwischen 21 und 40 Jahre alt und somit keine Jugendlichen mehr.

Den abschliessenden Entscheid, ob der Kanton Aargau die «Integrationsvorlehre» dauerhaft ermöglicht, wird der Grosse Rat noch in diesem Jahr fällen.

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