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    Fifa kündigt Mitarbeiterin, nachdem sie Mutter wird

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    Zürich,

    Die Fifa in Zürich kündigt einer jungen Mutter kurz nach der Geburt ihres ersten Kindes. Am Ende einigen sich die beiden Parteien aussergerichtlich.

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    In Zürich hat eine Ex-Mitarbeiterin der Fifa einen Vergleich errungen, nachdem ihr nach der ersten Schwangerschaft gekündigt wurde. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Ex-Mitarbeiterin der Fifa klagte beim Arbeitsgericht Zürich.
    • Ihr wurde direkt nach der Geburt des ersten Kindes gekündigt.
    • Die Klägerin konnte einen aussergerichtlichen Vergleich erzielen.

    Eine ehemalige Fifa-Mitarbeiterin reichte Klage beim Arbeitsgericht Zürich ein. Der Vorwurf: diskriminierende Kündigung nach der Geburt ihres Kindes.

    Über den Vorfall berichtet der «Tagesanzeiger». Die Frau war rund sieben Jahre am Fifa-Hauptsitz in Zürich tätig.

    Doch der geplante Prozess wurde kurzfristig abgesagt. Grund: Ein aussergerichtlicher Vergleich wurde erzielt.

    Laut den Anwälten der Klägerin sei «ein fairer, rechtskonformer und beiderseits akzeptierter Vergleich» gefunden worden. Details blieben gemäss der Zeitung aus.

    Kündigung nach der Mutterschaft

    Nach der Kündigung schrieb die Frau in einem sozialen Netzwerk noch: «Leute setzen dich herab und halten dich unten. Kämpfe zurück.»

    FIFA Hauptgebäude Zürich
    Eine Ex-Mitarbeiterin der Fifa klagte wegen ihrer Kündigung nach der Schwangerschaft. - keystone

    Sie forderte eine Entschädigung gemäss dem Gleichstellungsgesetz. Demnach stehen Betroffenen bei Diskriminierung bis zu sechs Monatsgehälter zu.

    Mithilfe des Vergleichs wird die Frau wohl eine finanzielle Summe überwiesen bekommen. Wie hoch diese ist, ist jedoch unklar.

    Fifa äussert sich nur allgemein

    Die Fifa verweigerte Details zur Kündigung. Ein Sprecher sagte gegenüber dem «Tagesanzeiger» bloss: «Wir bestätigen gerne, dass die Fifa die rechtlichen Grundlagen bei Schwangerschaft und Mutterschaft jederzeit vollumfänglich anerkennt und respektiert.»

    Diskriminierung nicht selten

    Im Kanton Zürich sind Verstösse gegen das Gleichstellungsgesetz keine Seltenheit. Laut einer Datenbank der Fachstellen für Gleichstellung in der Deutschschweiz gibt es über einige Jahre verteilt über 500 dokumentierte Fälle.

    Hast du schon einmal Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebt?

    Die Klägerin gegen die Fifa hat trotz all den Strapazen bereits eine neue Stelle gefunden. Gemäss «Tagesanzeiger» arbeitet sie wieder in leitender Position in der Sportbranche.

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