Familiennachzug für schutzbedürftige Asylsuchende bleibt umstritten

Keystone-SDA
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Bern,

Der Familiennachzug für schutzbedürftige Asylsuchende (S-Ausweis) soll erschwert werden. Die zuständige Kommission des Ständerats hält an ihrer Vorlage fest.

Asylheim Familiennachzug
Eine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Schutzbedürftige Asylsuchende mit einem S-Ausweis sollen drei Jahre warten müssen, bis sie ihre Familienangehörigen in die Schweiz holen dürfen.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hält an ihrem Vorstoss mit 9 zu 4 Stimmen fest, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Der Nationalrat hatte an der Herbstsession beschlossen, nicht auf das Geschäft einzutreten. Das Geschäft geht zurück auf einen Vorstoss von alt FDP-Ständerat Philipp Müller (AG). Er wollte mit der Anpassung erreichen, dass die Anwendung des S-Status für die Behörden attraktiver wird. Denn bis heute ist der S-Status nie aktiviert worden.

Der rechtliche Status von Schutzbedürftigen (S-Status) wurde 1998 ins Asylgesetz aufgenommen. Grund dafür waren die Jugoslawienkriege, die in der Schweiz zu über 40'000 Asylgesuchen pro Jahr führten. Mit dem Status sollte ein Instrument geschaffen werden, dass aktiviert wird, wenn die Schweiz schnell und pragmatisch auf eine Massenflucht reagieren muss.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe verlangt seit langem, dass der S-Status abgeschafft wird. Er sei teuer, unnötig und löse kein einziges Problem. Die Reform eines Phantomstatus sei überflüssig. Zudem gebe es keine Hinweise darauf, dass der S-Status aufgrund der Regelung zum Familiennachzug bis heute nie angewendet wurde.

Das Geschäft geht an den Ständerat.

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