Fall Untersiggenthal AG: Keine Anklage wegen Menschenhandels
Im Fall Untersiggenthal hat das Obergericht des Kantons Aargau eine Beschwerde abgewiesen.

Im Aargauer Fall von sexualisierter Gewalt hat das kantonale Obergericht die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen den angeklagten Ex-Grossrat wegen Menschenhandels abgewiesen.
Der Tatbestand ist laut Obergericht eindeutig nicht erfüllt.
Die Beschwerdekammer bestätigte damit die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Baden, wie aus dem am Donnerstag publizierten Entscheid hervorgeht. Nach Auffassung des Gerichts liegt kein Menschenhandel gemäss Strafgesetzbuch vor.
Demnach macht sich des Menschenhandels schuldig, wer als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer mit einem Menschen Handel treibt zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Die Beschwerdekammer stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts. Es ging jeweils um Opfer, die in der Prostitution tätig waren.
Die Beschwerdeführerin wollte eine Anklageerhebung wegen Menschenhandels erreichen. Es handelt sich um die Tochter der Mutter. Beide sind Opfer von sexueller Gewalt. Angeklagt ist der frühere SVP-Grossrat Patrick Frei. Der 57-Jährige befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Im Juli 2022 waren die Mutter und ihre damals 14-jährige Tochter in die Schweiz gekommen. Der Beschuldigte gab laut Obergericht an, das Zusammenziehen sei die Idee der Mutter gewesen. Diese habe unbedingt in die Schweiz kommen wollen.
Wie aus dem Beschwerdeentscheid weiter hervorgeht, bestätigte die Mutter wiederholt, dass der Abschluss des Arbeitsvertrags der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung gedient habe. Die Offerte sei besser gewesen als ihre damalige Situation.
Im Ergebnis scheine es ausgeschlossen, dass der Beschuldigte wegen Menschenhandels verurteilt werden könne, hält das Obergericht fest. Der Beschwerdeentscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Nach umfangreichen Ermittlungen wirft die Staatsanwaltschaft dem 57-Jährigen eine Serie von schweren Straftaten vor, unter anderem mehrfachen versuchten Mord. Er soll der Mutter und Tochter sowie einer weiteren Frau wiederholt heimlich «K.-o.-Tropfen» verabreicht haben, um an den Opfern systematisch sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die Taten soll er aufgezeichnet haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sie eröffnete mittlerweile eine weitere Untersuchung: Nach einem Hinweis wurden in Räumen, die nicht zum Wohnbereich des Beschuldigten gehörten, weitere Datenträger sichergestellt. (Entscheid SBK.2026.284 vom 8.9.2026)






