Untersiggenthal AG: Opfer von Ex-Grossrat dürfen in Schweiz bleiben
Das Aargauer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Opfer im Fall Untersiggenthal gegen den Entzug der Aufenthaltsbewilligung gutgeheissen.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Beschwerde der Opfer des Ex-Aargauer-Grossrats wurde gutgeheissen.
- Die beiden Frauen dürfen demnach in der Schweiz bleiben.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte angefochten werden.
Die Opfer des Ex-Aargauer Grossrats dürfen in der Schweiz bleiben. Ihre Beschwerde gegen den Entzug der Aufenthaltsbewilligung wurde gutgeheissen.
Mit dem Entscheid hebt das Verwaltungsgericht den Entscheid des kantonalen Amts für Migration und Integration auf, wie es im Communiqué vom Dienstagabend heisst.
Die beiden Opfer behalten damit ihre Aufenthaltsbewilligung für die EU- und EFTA-Staaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Mutter und ihre Tochter hatten durch einen ehemaligen Aargauer Grossrat mutmasslich sexuelle Gewalt erlitten.
Das Gericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin mit dem ehemaligen Grossrat ein Arbeitsverhältnis als Haushälterin eingegangen ist.
Dieses sei trotz der Beziehung zwischen ihr und dem Politiker nicht als Scheinarbeitsverhältnis zu qualifizieren, heisst es weiter.










