Dank der Revision des Arbeitsgesetzes können Transportunternehmen ab dem Fahrplanwechsel 2018 ihr Personal flexibler einsetzen.
Schwarzfahrer SBB
Die Raucher müssen mit einer Busse rechnen. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • ÖV-Angestellte erhalten ab dem Fahrplanwechsel 2018 flexiblere Arbeitszeiten.
  • Der Bundesrat hat ein entsprechendes Arbeitsgesetz revidiert.

Unternehmen im öffentlichen Verkehr können ab dem Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres ihre Arbeitskräfte flexibler einsetzen. Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte Arbeitsgesetz und die totalrevidierte Verordnung auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

Damit werden die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für die Beschäftigten im öffentlichen Verkehr flexibilisiert, so dass Unternehmen sowohl starke als auch schwache Verkehrstage flexibler bewältigen können, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) schreibt. Dadurch soll es einfacher sein, mit demselben Personal den Morgen- und Abendspitzenverkehr abzudecken.

Mit der Gesetzes- und Verordnungsänderung sollen die Regeln der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung angepasst werden. Dazu zählt etwa die Tatsache, dass die Angestellten ihre Mittagspause heute oft nicht mehr zu Hause verbringen. Deshalb werden kürzere Pausen gewünscht .

Die Grundzüge der Verordnung waren von einer Kommission erarbeitet worden, welcher Vertreter der Unternehmen, der Arbeitnehmenden und dem Bundesamt für Verkehr angehörten. Sie empfahl einstimmig, die Verordnung gemäss den Vorschlägen zu ändern. Das Verwaltungspersonal der ÖV-Unternehmen ist diesen Bestimmungen nicht unterstellt. Die Bestimmungen treten am 9. Dezember in Kraft.

Bundesrat lehnt Ausnahmen ab

Der Bundesrat verabschiedete zudem einen Bericht, den die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerats bestellt hatte. Darin geht es um die Frage, welche Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz für touristische Transportunternehmen möglich sind.

Eine solche Liberalisierung lehnt der Bundesrat ab. Das revidierte Gesetz und die totalrevidierte Verordnung würden den Anliegen der Branchen bereits Rechnung tragen, schreibt er. Eine weitere Liberalisierung wäre mit den Schutzinteressen der Beschäftigen nicht zu vereinbaren.

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