Im Oktober 2014 hat Ex-Tennis-Profi Yves Allegro eine Österreicherin sexuell genötigt. Das Walliser Kantonsgericht hat ihn zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt.
Yves Allegro
Yves Allegro trifft im Strafgericht von Siders VS zu seinem Prozess ein. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Yves Allegro wird auch in zweiter Instanz wegen sexueller Nötigung schuldig gesprochen.
  • Gegen das Urteil von 2019 hatte der Walliser Berufung eingelegt.
  • Das Kantonsgericht bestätigte das Urteil, minderte die Strafe aber um vier Monate.

Der frühere Tennis-Profi Yves Allegro ist vom Walliser Kantonsgericht der sexuellen Nötigung für schuldig befunden worden. Das Gericht verurteilte den 43-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten.

Das Gericht kam in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass der Angeklagte gegenüber der Klägerin Gewalt angewendet hat, um sie zu verschiedenen sexuellen Handlungen zu zwingen.

Demnach benahm sich der Walliser im Oktober 2014 an einer Zusammenkunft von europäischen Tennistrainern in Estlands Hauptstadt Tallinn gegenüber einer Trainerin der österreichischen Delegation nach einem Abend mit reichlich Alkoholkonsum unsittlich.

«Beizentour» mit Österreichern

Die beiden Trainer-Delegationen aus Österreich und der Schweiz unternahmen gemeinsam eine ausgiebige «Beizentour». Allegro landete schliesslich zusammen mit der Österreicherin in seinem Hotelzimmer. Dort kam es laut Gericht zu den sexuellen Übergriffen.

Yves Allegro
Yves Allegro (rechts) beim Davis-Cup-Doppel mit Roger Federer 2005 in Genf. - Keystone

Das Urteil stütze sich insbesondere auf die forensischen und psychiatrischen Gutachten der Klägerin und die posttraumatische Belastungsstörung des Opfers, dessen Erinnerungsfetzen «nicht das Ergebnis von Halluzinationen oder einer geistigen Rekonstruktion sein können», erklärte das Gericht in einer Medienmitteilung.

In erster Instanz war Allegro zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Ex-Tennisprofi legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Kantonsgericht hat nun das Strafmass etwas gemildert. Es war der Ansicht, dass aufgrund der Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes und der Berichterstattung in den Medien über diesen Fall eine Strafmilderung um vier Monate angebracht sei.

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