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Ex-Polizist soll Laufen BL bis Ende Mai über 356'000 Franken zahlen

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Eine ehemaliger Polizist, der in Laufen BL über Jahre hinweg Geld aus einer Parkuhr stahl, soll der Stadt 356'215 Franken zurückzahlen. Die Gemeinde und der Mann haben eine Begleichung bis Ende Mai vereinbart, wie aus einer Medienmitteilung vom Freitag hervorgeht.

Die Baselbieter Stadt Laufen soll bis Ende Mai über 356'000 Franken von einem ehemalige Mitarbeiter erhalten. Der Mann hatte als früherer Stadtpolizist Geld aus einer Parkuhr gestohle...
Die Baselbieter Stadt Laufen soll bis Ende Mai über 356'000 Franken von einem ehemalige Mitarbeiter erhalten. Der Mann hatte als früherer Stadtpolizist Geld aus einer Parkuhr gestohle... - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Betrag setzt sich aus dem zwischen 2011 und 2021 entstandenen Schaden von 350'000 Franken und einer Parteientschädigung von 6'215 Franken zusammen, wie es heisst. Alle anderen Ansprüche seien inzwischen verjährt.

Das Baselbieter Strafgericht hatte den 67-Jährigen am 25. März wegen gewerbsmässigen Diebstahls verurteilt und eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten gegen ihn ausgesprochen.

Er habe mit dem Geld einen Lebensstil mit Casinobesuchen finanziert, eine Spielsucht habe aber nicht belegt werden können. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, wie die Stadt schreibt.

Die Stadt habe nach dem Urteil das Gespräch gesucht, um eine rasche und verbindliche Lösung zu finden, wie es weiter heisst. Mit der getroffenen Vereinbarung habe eine Lösung erzielt werden können, die im Interesse der Stadt und der Bevölkerung liege.

Gemäss Medienmitteilung wurden in Laufen seither auch verschiedene Massnahmen umgesetzt, insbesondere in den Bereichen des Bargeldverkehrs und der internen Kontrollen.

«Die Vorkommnisse haben die Stadt Laufen stark belastet. Umso wichtiger ist es, dass wir den Sachverhalt konsequent aufgearbeitet, unsere Ansprüche durchgesetzt und gleichzeitig die notwendigen organisatorischen Konsequenzen gezogen haben», wird Stadtpräsident Pascal Bolliger (FDP) zitiert.

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