Ex-Kaderbanker zu Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt

    Keystone-SDA
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    Stadt St. Gallen,

    Unter anderem wegen Betrugs hat das Kreisgericht St. Gallen einen Ex-Kaderbanker zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.

    St. Galler Kantonsgericht
    Vor dem St. Galler Kantonsgericht hat in zweiter Instanz die Verhandlung zu einem fatalen Unfall begonnen. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der 44-Jährige soll verschiedene Personen um total 4,8 Millionen Franken geprellt haben.
    • Beim Beschuldigten handelt es sich um ein Ex-Kadermitglied einer Grossbank.

    Das Kreisgericht St. Gallen hat am Donnerstag einen 44-jährigen Ex-Kaderbanker unter anderem wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Er soll verschiedene Personen um total 4,8 Millionen Franken geprellt haben.

    Beim Beschuldigten handelt es sich um ein Ex-Kadermitglied einer Grossbank und um einen Generalstabsoffizier. Die Anklage wirft ihm vor, zwischen 2007 und 2019 auf betrügerische Art mit Darlehen, Geldanlagen und Immobilien jongliert und so seinen luxuriösen Lebensstil finanziert zu haben.

    Immer wieder grosse Geldsummen anvertraut

    Zu den Geschädigten sollen sein Bruder, seine Schwester, sein Schwager und weitere Bekannte gehören. Sie hatten dem Finanzspezialisten über Jahre hinweg immer wieder grosse Geldsummen anvertraut. Zu den Geprellten zählt auch ein vermögendes Mitglied der christlich-fundamentalistischen Sekte Adullam aus dem Toggenburg.

    In der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie eine Busse von 1000 Franken verlangt. Die Verteidigung forderte in allen wichtigen Punkten Freisprüche.

    Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den 44-Jährigen in seinem am Donnerstagabend mündlich eröffneten Entscheid wegen gewerbsmässigem Betrug, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Steuerbetrug sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren. Dazu kommt eine Busse von 500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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