In Zürich stehen am heutigen Montag vier ehemalige Angestellte der russischen Gazprombank Schweiz vor dem Obergericht.
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Vier Angestellte der Gazprombank Schweiz (GPBS) in Zürich müssen sich vor Gericht verantworten. Sie sollen im Umgang mit einem Bankkunden ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben, der als Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin gilt. - keystone

Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte sie Ende März 2023 wegen den Konten eines Putin-Vertrauten zu bedingten Geldstrafen. Das Bezirksgericht Zürich sprach die vier ehemaligen Angestellten der Gazprombank Schweiz (GPBS) vor etwas mehr als einem Jahr der mangelnden Sorgfalt bei Finanzgeschäften schuldig. Weil die Verurteilten den Entscheid weiterzogen, wird der Fall nun vor Zürcher Obergericht verhandelt.

Neben dem CEO der Bank verurteilte das Bezirksgericht Zürich zwei weitere Geschäftsleitungsmitglieder sowie einen Kundenberater zur Bezahlung von Geldstrafen.

Den Bankern wurde vorgeworfen, von 2014 bis 2016 eine Geschäftsbeziehung mit dem russischen Cellisten und Dirigenten Sergey Roldugin geführt zu haben. Dabei sollen sie nicht ausreichend abgeklärt haben, ob dieser der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögenswerten war. Über seine Konten bei der GBPS sind Millionenbeträge geflossen.

«Putins Cellist», wie Roldugin in Medienberichten genannt wurde, gilt als ein Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Er soll Patenonkel von Putins Tochter sein.

«Es lässt sich nicht feststellen, wer der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte war», sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung. Für das Gericht sei aber klar, dass dies nicht Roldugin sein könne.

Sorgfaltspflicht verletzt

Indem die Bankangestellten trotz Ungereimtheiten der Frage nicht weiter nachgegangen seien, hätten sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Warnsignale gab es mehr als genug – neben der allgemeinen politischen Situation in Russland verwies das Gericht unter anderem auf Medienberichte über Roldugin. Dieser hatte beispielsweise in einem Interview geäussert, er sei «kein Millionär».

Spätestens im November 2015 hätte die Geschäftsbeziehung nach Ansicht des Gerichts auf jeden Fall beendet werden müssen. Stattdessen wurde sie noch rund ein Jahr fortgeführt.

Laut Staatsanwaltschaft gilt als allgemein bekannt, dass Putin offiziell lediglich ein geringes Vermögen und geringe Einkünfte deklariere, während seine tatsächlichen Vermögenswerte von Gewährsleuten verwaltet würden. Bei der Gazprombank und der Gazprombank Schweiz handelt es sich um Finanzableger des staatlich kontrollierten russischen Energie- und Rohstoffkonzerns Gazprom.

Vor dem Bezirksgericht Zürich forderte die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von 7 Monaten für alle Beschuldigten. Die Verteidiger der ehemaligen Bankangestellten beantragten Freisprüche.

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